07.05.2024 - 5.5 Prioritätenliste Straßenunterhaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 27.08.2024
- Datum:
- Di., 07.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefan Eggers
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende Herr Arnold erläutert den Sachverhalt. Die Prioritätenliste ist bekannt. Einzelne Maßnahmen werden entsprechend der beschlossenen Priorität abgearbeitet und fallen aus der Liste raus. Es wird seitens des Amtes der Grundsatzbeschluss benötigt. Zwei in der Vorlage benannte Wege fallen aus der Unterhaltung raus und werden als Investition weiter bearbeitet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf empfiehlt:
- Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Prioritätenliste 2024 der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gemäß Anlage.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend durchzuführen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
- Die Priorisierung der umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen von Geh- und Radwegen wird jährlich aktualisiert, ergänzt und zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung erneut vorgelegt.
- Die Priorisierung der ständig wiederkehrenden Unterhaltung der wassergebundenen Wege, Banketten und Risssanierungen einschließlich der Durchführung der Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Bürgermeister.
- Die Asphaltierung des wassergebundenen Weges in Wahrsow (8a – 21) und Siedlung 27 – 30f ist als investive Maßnahme zukünftig aufzunehmen und in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
- Der Umbau des Gehweges in Schattin (ca. Nr. 13 – 27) ist als investive Maßnahme zukünftig aufzunehmen und in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
- Die Sanierung des Geh- und Radweges Hauptstraße Herrnburg, Am PLankenmoor erfolgt in Pflaster oder Asphalt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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