07.05.2024 - 5.3 Satzung über den B-Plan 17 "Bookhorstkoppel" de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Herr Arnold erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort zu detaillierten Beschreibung an Herrn Mahnel.

Herr Mahnel beschreibt die bislang erarbeitete Planung mit Ergebnissen verschiedener Gutachten. Fragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf empfiehlt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf zur Kenntnis. Das Planverfahren wird nach dem Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) weitergeführt. Von den Überleitungsvorschriften des § 233 Abs. 1 BauGB macht die Gemeinde keinen Gebrauch.
  2. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften begrenzt:

- nördlich: durch Aufforstungs- und Waldflächen,

- östlich: durch einen bepflanzten Graben und das LSG „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“,

- südlich:  durch die Bahnstecke Lübeck- Bad Kleinen- Strasburg und stillgelegte Gleisanlagen,

- westlich:  durch die Anlage für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“ Nr. 3 und das Einkaufszentrum und der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

 

  1. Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes und der erneute Entwurf der Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die

Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimme

Enthaltung/en

4

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage