09.07.2024 - 5 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, das sich in § 6 Abs.1 ein Fehler eingeschlichen hat.

§ 6 (1) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Sachkundige, die von Beratungsgegenständen der Stadtvertretung betroffen sind, anzuhören. (…)

Richtig muss es heißen: von Beratungsgegenständen der Gemeindevertretung betroffen sind.

Noch mit aufzunehmen ist die Änderung des § 10 Abs.1 Satz 1 dahingehend, dass im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport 7 Mitglieder (vorher 5 Mitglieder) tätig werden.

Herr Sperling erläutert auf Nachfrage, wann die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf in Kraft tritt. Die Anwendung erfolgt sofort, nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des Landkreises NWM als untere Rechtsaufsichtsbehörde tritt die 2. Änderungssatzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

16

0

0

 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 

Ausfertigung BGM 05.11.2024; öB 12.11.2024

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Anlagen zur Vorlage