09.07.2024 - 5 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 10.09.2024
- Datum:
- Di., 09.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, das sich in § 6 Abs.1 ein Fehler eingeschlichen hat.
§ 6 (1) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Sachkundige, die von Beratungsgegenständen der Stadtvertretung betroffen sind, anzuhören. (…)
Richtig muss es heißen: von Beratungsgegenständen der Gemeindevertretung betroffen sind.
Noch mit aufzunehmen ist die Änderung des § 10 Abs.1 Satz 1 dahingehend, dass im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport 7 Mitglieder (vorher 5 Mitglieder) tätig werden.
Herr Sperling erläutert auf Nachfrage, wann die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf in Kraft tritt. Die Anwendung erfolgt sofort, nach Abschluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des Landkreises NWM als untere Rechtsaufsichtsbehörde tritt die 2. Änderungssatzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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