01.10.2024 - 7 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüders...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prof. Dr. Huzel erläutert den Sachverhalt.

 

Es entsteht eine rege Diskussion, vor allem um die Aufwandsentschädigungen in § 12 (2) der Hauptsatzung - Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters auf 3.600 € und § 12 (3) Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Ersten stellv. Bürgermeister auf 720 € und den Zweiten stellv. Bürgermeister auf 360 €.

Herr Dr.Kier stellt einen Änderungsantrag zu § 7 der Hauptsatzung:

In § 34 Abs.3 Kommunalverfassung M-V heißt es: Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung der Gemeindevertretung mündliche Anfragen stellen, die in angemessener Frist zu beantworten sind. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Der Antrag lautet dahingehend, dass der § 7 um einen Absatz 3 ergänzt wird, der ähnlich wie in § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung von der Gemeinde Menzendorf lauten könnte:

Anfragen von Gemeindevertretern, die in der Sitzung derGemeindevertretung beantwortet werden sollen, sind spätestens 10 Arbeitstage vorher bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister einzureichen. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung beantwortet werden, spätestens innerhalb von 21 Tagen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten sind den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bürgermeister spricht sich dafür aus, zunächst einen Erfahrungsbericht von der Gemeinde Menzendorf einzuholen. Er weist darauf hin, dass die Hauptsatzung jederzeit geändert werden kann.

Herr Hamann fragt nach den Konsequenzen, wenn keine Antwort erfolgt.

Herr Dr.Kier zieht seinen Änderungsantrag zurück und wartet den Erfahrungsbericht ab. Danach ist angedacht, eine separate Beschlussvorlage zu § 7 der Hauptsatzung zu erstellen.

Anfrage an Frau Goerke und Frau Langer (Amt) am 07.10.2024.

 

Frau Strugalla D´Costa spricht sich dafür aus, dass der § 13 dahingehend geändert wird, dass alle öffentlichen Bekanntmachungen im UNS AMTSBLATT veröffentlicht werden und der Fristbeginn mit Ablauf des Erscheinungsdatums im Amtlichen Bekanntmachungsblatt erfolgt.

Sie gibt zu bedenken, dass viele ältere Einwohner kein Internet haben und auch die Verbindungen nicht stabil sind.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die notwendigen Hauptsatzungsänderungen:

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die notwendigen Änderungen der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf wie folgt:

  • Streichung von § 8 Abs. 2 Nr. 4
  • Ergänzung von § 9 Abs. 3 Nr. 3
  • Streichung und evtl. Neuformulierung des § 9 Abs. 4
  • Änderung des § 11 Abs. 3
  • Änderung des § 12 Abs. 4

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

13

0

0

 

Abstimmung über die Änderung des §12 Absatz 2 der Hauptsatzung:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

9

3

1

 

Abstimmung über die Änderung des §12 Absatz 3

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

3

0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf mit folgenden notwendigen Änderungen:

  • Streichung von § 8 Abs. 2 Nr. 4
  • Ergänzung von § 9 Abs. 3 Nr. 3
  • Streichung und evtl. Neuformulierung des § 9 Abs. 4
  • Änderung des § 11 Abs. 3
  • Änderung des § 12 Abs. 4

Des Weiteren werden der Abs. 2 und Abs. 3 des § 12 dahingehend geändert, dass die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters auf 3.600 € und die Aufwandsentschädigung für den Ersten stellv. Bürgermeister auf 720 € sowie für den Zweiten stellv. Bürgermeister auf 360 € erhöht werden.

 

Die Aufnahme von § 8 Absatz 3 und die Aufnahme von § 8a soll erst aufgegriffen werden, wenn die Voraussetzungen (technisch sowie datenschutzrechtlich) dafür vorliegen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

10

3

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage