12.11.2024 - 5 Anlagerichtlinie für Geldanlagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Liedtke erläutert die Grundsätze, die in der Anlagenrichtlinie für Geldanlagen gem. § 19 a Abs. 2 und 3 GemKVO-Doppik und § 56 Abs. 2 und 3 KV M-V festgelegt wurden und weist schlussendlich darauf hin, dass mit der Anzeige der vom Amtsausschuss zu beschließenden Anlagenrichtlinie der unteren Rechtsaufsichtsbehörde auch die Beschlüsse der amtsangehörigen Städte und Gemeinden gem. § 127 (4) KV M-V einzureichen sind.

Herr Hirndorf wird den Sachverhalt dementsprechend in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutern.

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Anlagen zur Vorlage