12.11.2024 - 6 Straßenumbenennung der doppelten Hauptstraßen i...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Rathke erläutert den Sachverhalt und berichtet aus der Sitzung des Bauausschusses. Herr Borrmann befragt Herrn Schinke, ob diese Problematik auch bei Feuerwehreinsätzen bekannt wäre. Dieses wurde verneint.

Herr Böhm bittet zu bedenken, dass sich die Zustellung von Post/Waren jeglicher Art durch Speditionen äußerst schwierig gestaltet, Sendungen daher nicht oder falsch zugestellt und dadurch hohe Kosten ausgelöst werden. Die Kosten für die Gemeinde bei einer Umsetzung der Straßenumbenennungen wäre vergleichsweise gering.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

 

 Straßenumbenennung „Hauptstraße

  1. „Hauptstraße“ im Ortsteil Lüdersdorf
    Gemarkung: Lüdersdorf
    Flur: 001
    Flurstücke: 00115/000, 00126/000, 00201/001, 00201/003, 00203/004, 00241/010, 00235/001 und teilweise 00113/007, 00241/003 und 00241/014
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  2. „Hauptstraße“ im Ortsteil Duvennest
    Gemarkung: Duvennest
    Gemarkung: 001
    Flurstücke: 00069/008, 00087/002, 00088/005, 00096/009, 000114/011 und teilweise 00088/002 und 00113/002
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  3. „Hauptstraße“ im Ortsteil Herrnburg
    Gemarkung: Herrnburg
    Flur: 001, 002
    Flurstücke: 00074/015, 00108/000, 00129/036, 00129/037, 00149/014, 00158/000, 00225/001 und 00235/002
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  1. „Hauptstraße“ im Ortsteil Palingen
    Gemarkung: Palingen
    Flur: 003, 004
    Flurstücke: 00076/006, 00123/003 und teilweise 00037/005, 00039/000 und  00098/002
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  2. „Hauptstraße“ im Ortsteil Schattin
    Gemarkung: Schattin
    Flur: 001
    Flurstücke: 00004/002, 00004/006, 00013/002 und teilweise 00024/004
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  3. „Hauptstraße“ im Ortsteil Wahrsow
    Gemarkung: Wahrsow Dorf, Wahrsow
    Flur: 001
    Flurstücke: 00052/004, 00121/004
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     

Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

1

5

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage