12.11.2024 - 7 Straßenumbenennung der weiteren doppelten Straß...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Da der Sachverhalt gleichermaßen gilt, bittet Herr Hirndorf ohne weitere Erläuterung um Abstimmung.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt:

  1. Straßenumbenennung „Bahnhofstraße

 

  1. „Bahnhofstraße“ im Ortsteil Lüdersdorf
    Gemarkung: Lüdersdorf
    Flur: 001
    Flurstück: 00104/000
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  2. „Bahnhofstraße“ im Ortsteil Herrnburg
    Gemarkung: Herrnburg
    Flur: 001
    Flurstücke: 00189/048, 00189/049, 00190/002, 00190/013, 00191/047 und teilweise 00129/006
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  1. Straßenumbenennung „Dorfstraße

 

  1. „Dorfstraße“ im Ortsteil Boitin-Resdorf
    Gemarkung: Boition-Resdorf
    Flur: 001
    Flurstücke: 00023/002, 00005/000
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  2. „Dorfstraße“ im Ortsteil Groß Neuleben
    Gemarkung: Neuleben
    Flur: 001
    Flurstücke: 00075/006, 00079/001 und teilweise 00052/000, 00117/000
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  3. „Dorfstraße“ im Ortsteil Klein Neuleben
    Gemarkung: Neuleben
    Flur: 002
    Flurstücke: 00081/007 und teilweise 00024/009, 00084/003
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  1. Straßenumbenennung „Raddingsdorfer Straße

 

  1. „Raddingsdorfer Straße“ im Ortsteil Boitin-Resdorf
    Gemarkung: Boitin-Restdorf
    Flur: 001
    Flurstück: 00031/000
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  2. „Raddingsdorfer Straße“ in Ortsteil Klein Neuleben
    Gemarkung: Neuleben
    Flur: 002
    Flurstück: 00028/005
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  1. Straßenumbenennung „Siedlung

 

  1. „Siedlung“ im Ortsteil Herrnburg
    Gemarkung: Herrnburg
    Flur: 002
    Flurstück: 00153/000
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
     
  2. „Siedlung“ im Ortsteil Wahrsow
    Gemarkung: Wahrsow
    Flur: 001
    Flurstück: 00044/002, 00054/045, 00065/002, 00065/004, 00212/002, 00215/001, 00216/001, 00217/001,
    wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.

 

 Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

1

5

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage