05.11.2024 - 4.2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Am Lüde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert den Sachverhalt.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt:

 

  1. Gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2024 (GVOBl. M-V S. 110), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Bebauung bzw. die Baugrundstücke entlang der Straße „Am Graben“,
  • im Osten durch Grünlandflächen mit randlichem Einzelbaumbestand,
  • im Süden durch angrenzende Grünlandflächen, ein Gehölz mit Feuchtbiotop („Grotwisch“) und
  • im Westen durch Waldbestand.

Im Einzelnen werden die folgenden Flurstücke der Gemarkung Lüdersdorf, Flur 1, einbezogen: 212/49; 212/50; 212/51; 212/52; 212/53; 212/54; 212/37 tw. (Fußweg) und 212/34 tw. (Verkehrsfläche „Am Graben“).

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

1

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage