26.11.2024 - 9 Anlagerichtlinie für Geldanlagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt.

Herr Rathke teilt mit, dass der Finanzausschuss die Empfehlung zur Annahme der Anlagerichtlinie für Geldanlagen gibt.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 127 Abs. 4 KV M-V die Aufgabe, eine Anlagerichtlinie gem. § 56 Abs. 2 S. 4 KV M-V zu erlassen, dem Amt Schönberger Land zu übertragen und somit die Anlagerichtlinie für Geldanlagen des Amtes Schönberger Land entsprechend anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

12

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage