26.11.2024 - 10 Straßenumbenennung der doppelten Hauptstraßen i...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, das bereits im Jahr 2014 die Straßenumbenennung Thema war. Herr Dr. Huzel benötigt belegbare Zahlen, wann, wo, was schiefgegangen ist.

Das Innenministerium spricht lediglich eine Empfehlung zur Straßennamenumbenennung aus.

Das Amt wird gebeten, eine Zusammenstellung der Kosten aufzustellen:

Für die betroffenen Anwohner:

  • Änderung Personalausweis
  • Änderung Zulassung und Führerschein
  • Grundbuch, Katasteramt
  • Schriftverkehr mit Krankenkasse, Behörden, Versicherungsunternehmen, Dienstleistern

Für die betroffenen Gewerbebetriebe:

  • Briefköpfe, Visitenkarten
  • Interneteinträge
  • Schriftverkehr mit Krankenkasse, Behörden, Versicherungsunternehmen, Dienstleistern und Kunden

Für die Gemeinde:

  • Straßenschilder

und eine Liste anzufertigen, von Fehleinsätzen aufgrund des Straßennamens.

Bei der letzten Nachfrage bei der Rettungsleitstelle Schwerin wurde ausgesagt, dass kein Fall bekannt ist, dass aufgrund des Straßennamens keine Hilfe geleistet werden konnte.

Es wird die Idee aus dem Finanzausschuss kundgetan, dass die Straßen nach und nach umbenannt werden, jedes Jahr eine betroffene Straße.

Herr Dr. Rehbein empfiehlt eine Anwohnerbefragung, eine direkte Bürgerbeteiligung.

Herr Borrmann warnt vor einer zu schnellen Umbenennung, das birgt die Gefahr von Klagen. Zum Umbenennen müssen gute Gründe vorliegen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenumbenennung.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

0

11

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage