13.03.2025 - 4 Billigung der Fortschreibung des Landschaftspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- In Bearbeitung 08.05.2025
- Datum:
- Do., 13.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Kai Zimmer
Wortprotokoll
Um 19:12 Uhr tritt Herr Schröder vom Bauausschuss der Sitzung bei.
Herr Prof. Dr. Huzel erläutert den Sachverhalt zum Landschaftsplan 2025 und ordnet die Ergebnisse der vorangegangenen Besprechung im Amt Schönberger Land vom 6. März 2025 ein. In diesem Treffen werden die Änderungsvorschläge von Herrn Böhm thematisiert. Die tBL bereitet die Liste redaktionell auf und stellt sie den Mitgliedern über das System Allris zur Verfügung. Dabei werden grün markierte Textpassagen als übernahmewürdig eingestuft, während gelb markierte Abschnitte noch offenen Klärungsbedarf aufzeigen.
Herr Dr. Huzel betont, dass der Landschaftsplan zur öffentlichen Auslegung kommen soll, obwohl dies gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist. Der Auslegungstermin wird im „Uns Amtsblatt“ veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit für einen Monat die Gelegenheit, den Plan einzusehen und Anregungen oder Fragen einzureichen.
Nach der Auslegungsfrist wird der Plan gegebenenfalls überarbeitet, anschließend an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) weitergeleitet und mit dieser abgestimmt, bevor er in das Verfahren der Strategischen Umweltprüfung überführt wird.
Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn ter Balk und Frau Brünings vom Planungsbüro. Das Büro hat die rund 50 Punkte umfassende Rohfassung von Herrn Böhm redaktionell bearbeitet. Herr ter Balk würdigt insbesondere die Detailkenntnisse von Herrn Böhm und gibt vertiefende Einblicke in folgende Themenbereiche:
- die Zusammenlegung von FFH-Gebieten,
- das Naturschutzgebiet Wakenitz,
- Wanderwege an der Herrnburger Binnendüne und im NSG Wakenitz,
- Landschaftsfugen und mögliche Neubebauungen,
- potenzielle Bauflächen sowie
- die Darstellung von Betrieben und Landwirtschaft im Plan.
Das Planungsbüro benötigt nach eigener Aussage noch Zeit bis Ende März, um den Plan vollständig aufzubereiten. In der anschließenden Fragerunde beantworten Herr ter Balk und Frau Brünings die Rückfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, dass die Fortschreibung des Landschaftsplanes in der Fassung vom 13.03.2025 – unter Einarbeitung der Änderungsvorschläge gemäß beigefügter Liste – einschließlich des Entwurfs (Planzeichnung und Auslegung) sowie des Erläuterungstextes gemäß Anlage gebilligt wird.
- Der Landschaftsplan ist gemäß § 11 Absatz 2 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Abgabe einer Stellungnahme vorzulegen.
- Nach erfolgter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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16,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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422,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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