29.07.2025 - 3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhors...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Status Beschluss:
- Erledigt 19.09.2025
- Datum:
- Di., 29.07.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arnold erläutert den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Mahnel und Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel.
Frau Patzelt stellt die Satzung sowie die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Herrnburg vor.
Fragen aus dem Bauausschuss werden vom Planungsbüro Mahnel beantwortet und fachlich begründet.
Beschluss:
Der Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 und Anlage 2 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
- nördlich: durch Aufforstungs- und Waldflächen,
- östlich: durch einen bepflanzten Graben und das LSG „Palinger Heide und
Halbinsel Teschow“,
- südlich: durch die Bahnstecke Lübeck- Bad Kleinen- Strasburg und stillgelegte
Gleisanlagen,
- westlich: durch die Anlage für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“
Nr. 3 und das Einkaufszentrum,
als Satzung.
- Die Begründung des Bebauungsplane Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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5,6 MB
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962,3 kB
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3,9 MB
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5,1 MB
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