30.09.2025 - 11 Grundlegende Sanierung der Grundschule in Herrn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert 26.11.2025
- Datum:
- Di., 30.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Daniel Selzer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Strugalla-D’Costa meldet sich zu Wort und spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus. Es gibt dringende Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden. Beispielsweise defekte Fenster, die im Rahmen einer Sofortmaßnahme aufgrund des überaus schlechten Zustandes repariert werden müssen. Der in der Vorlage benannte Prozess ist teilweise zu langfristig, hier müssen Sofortmaßnahmen herausgefiltert werden.
Herr Böhm stellt fest, dass auch dieser Sachverhalt zu allgemein gefasst wurde. Es geht keine Priorisierung aus der Vorlage hervor, so dass ebenfalls eine Verweisung an den Bau- und Finanzausschuss zur Erstellung einer Prioritätenliste unter Einbeziehung des Schulleiters empfohlen wird.
Herr Dr. Huzel weist darauf hin, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Spezifische Vorlagen kommen anschließend direkt in die Fachausschüsse zur Beratung und Beschlussempfehlung.
Herr Borrmann befürwortet die Vorgehensweise laut Beschlussvorlage, da natürlich eine Abarbeitung der Maßnahmen nach zeitlicher Notwendigkeit erfolgt.
Frau Strugalla-D’Costa verweist auf die Aufzählung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Sachverhalt der Vorlage, die offenkundig dringende Maßnahmen beinhaltet. Das beschädigte Fenster in der Klasse 2 a in der Grundschule Herrnburg ist schon lange bekannt. Die Reparatur ist jedoch bis dato nicht erfolgt.
Der Verfasser der Vorlage wurde am 01.10.2025 vorab telefonisch darüber informiert, dass die Reparatur des defekten Fensters noch immer nicht erfolgt ist. Der Auftrag wurde bereits erteilt, die Reparatur wird in Kürze erfolgen.
Herr Klöpfel berichtet, dass er zusammen mit Herrn Selzer aufgrund der Vor-Ort-Termine bereits alle relevanten Maßnahmen in Form einer Prioritätenliste festgehalten hat.
Frau Frank stellt den Antrag, dass unabhängig vom Grundsatzbeschluss, eine Prioritätenliste entsprechend der Dringlichkeit der Maßnahmen zu erstellen und dem Bauausschuss vorzulegen ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, unabhängig vom nachfolgenden Grundsatzbeschluss, dass aufgrund der im Sachverhalt benannten notwendigen Sanierungsmaßnahmen eine Prioritätenliste durch den FB IV zu erstellen und dem Bauausschuss vorzulegen ist.
Abstimmungsergebnis:
A
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Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
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10 |
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1 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt vor dem Hintergrund der aufgezeigten Sachlage:
- die Anerkennung des Sanierungsbedarfes und des Umfanges der Sanierungs-maßnahmen,
- die Amtsverwaltung zu beauftragen, den Finanzbedarf für die Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und in der Haushaltsplanung ab 2026 darzustellen,
- die Amtsverwaltung zu beauftragen, eine Planung zur Umsetzung zu erarbeiten,
- die Durchführung des Vergabeverfahrens und der Zuschlagsentscheidung für notwendige Planungsleistungen an die Amtsverwaltung zu delegieren, wobei die Zuschlagserteilung dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter obliegt und
- die Amtsverwaltung zu beauftragen, Fördermöglichkeiten für einzelne Maßnahmen zu prüfen.
