06.10.2009 - 5.1 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 06.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Mahnel erläutert den nunmehr eingereichten Antrag zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 „Errichtung von Einzelhäusern statt Doppelhäusern
in einer zweireihigen Bebauung“ im Bereich des Gärtnereiweges gegenüber
dem Sportvereinsgrundstück. Die Anzahl der Wohneinheiten verändert sich nicht.
Herr
Anton (Investor stag Bau) begründet die Änderung mit einer aktualisierten
Marktorientierung.
Herr
Schulz spricht die Folgelasten aus der Entwicklung von Baugebieten an.
Hierzu
nehmen verschiedene Ausschussmitglieder Stellung. In einer der nächsten
Bauausschusssitzungen soll hierzu beraten werden.
Folgekosten
sind explizit darzustellen und nachzuweisen, um sie erheben zu können.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung und billigt
die Entwürfe der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der
Gemeinde Lüdersdorf.
2.
Das
Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da
sich die Baugebietsfläche nicht ändert; auch die Zahl an Wohneinheiten würde
sich nicht verändern. Deshalb wird der Öffentlichkeit durch
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden im Verfahren
nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
eingeräumt; es werden nur diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt, die berührt sind.
3.
Die
Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltprüfung und die Regelung zu Ausgleich
und Ersatz nicht zusätzlich erforderlich werden.
4.
In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB
unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
5.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen,
dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Realisierung 2
17.11.2009 17:07:10
Behrens, Folke - Termin angelegt:
18.11.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
17.11.2009 17:07:32
Behrens, Folke - Status auf
"Auftrag erteilt" gesetzt
17.11.2009 17:49:39
Holzerland, Gesa - Status auf
"In Bearbeitung" gesetzt
17.11.2009 17:49:45
Holzerland, Gesa - Status auf
"Erledigt" gesetzt
03.12.2009 14:14:00
Behrens, Folke - Termin geändert:
03.12.2009 / Status auf "Geprüft" gesetzt
03.12.2009 14:14:04
Behrens, Folke - Status auf
"Autorisiert" gesetzt
