20.10.2009 - 8.2 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Huzel erläutert die Vorlage.

 

Herr Arnold berichtet über die Beratung im Bauausschuss.

 

Anschließend geht Herr Mahnel im Einzelnen auf die Änderungen ein.

 

Frau Mansdorf möchte wissen, wie das letzte Grundstück erschlossen ist.

 

Herr Schulz will, dass die öffentlichen Parkplätze gesichert sind. Dies auch im Hinblick auf die derzeit noch unbebaute Sportfläche.

 

Herr Mahnel gibt zu beiden Fragen Auskunft.

 

Herr Dr. Huzel weist darauf hin, dass es keine aktuelle Planung für die Sportfläche gibt.

Reduzieren

Beschluss

1.                  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung und billigt die Entwürfe der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf.

2.                  Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da sich die Baugebietsfläche nicht ändert; auch die Zahl an Wohneinheiten würde sich nicht verändern. Deshalb wird der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden im Verfahren nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt; es werden nur diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt, die berührt sind.

3.                  Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung/Umweltprüfung und die Regelung zu Ausgleich und Ersatz nicht zusätzlich erforderlich werden.

4.                  In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

5.                  Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

15 Ja-Stimmen

  1 Gegenstimme

- Enthaltung

Reduzieren

Realisierung 2

 

 

15.11.2009  13:16:07    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 15.11.2009

 

03.12.2009  15:08:09    Behrens, Folke  - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Holzerland / Termin geändert: 07.12.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

03.12.2009  15:08:40    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

Vermerk:

zur weiteren Veranlassung....

 

08.12.2009  10:47:36    Behrens, Folke  - Status auf "keine Beschlussverfolgung" gesetzt

 

08.12.2009  10:47:49    Behrens, Folke  - Termin geändert: 10.12.2009 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

08.12.2009  10:48:03    Behrens, Folke  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

08.12.2009  10:48:24    Behrens, Folke  - Termin geändert: 14.12.2009

 

29.12.2009  13:40:33    Holzerland, Gesa  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Beteiligung erfolgt derzeit, Auslegung findet bis 20. Janunar 2010 statt.

 

29.12.2009  13:40:38    Holzerland, Gesa  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

16.03.2015  15:10:23    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

16.03.2015  15:10:25    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt