20.10.2009 - 8.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Datum:
- Di., 20.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Huzel macht den Verfahrensablauf zu
den beiden folgenden Vorlagen deutlich.
Herr Böhm ist mit der Verfahrensweise sehr
unzufrieden und möchte, dass die Verwaltung wegen der Beschlussvorbereitung
gerügt wird.
Anschließend erteilt Herr Dr. Huzel Herrn
Mahnel das Wort.
Herr Mahnel erläutert zum Satzungsbeschluss
und zur 1. Änderung den zeitlichen Ablauf.
Herr Böhm stellt den Antrag, den Sachverhalt
in den Bauausschuss zurückzuverweisen.
Herr Dr. Huzel und Frau Sandmann sprechen
gegen den Antrag. Frau Sandmann bemängelt jedoch die Reihenfolge des Eingangs
der Vorlagen. Sie ist ebenfalls der Auffassung, dass die Verwaltung für die Verfahrensweise
gerügt werden sollte, ist aber der Auffassung im Sinne der Sache in der
jetzigen Sitzung abzustimmen.
Herr Zimmermann möchte, dass sich der
Bauausschuss vor dem Satzungsbeschluss mit dem Sachverhalt beschäftigt.
Herr Dr. Huzel verweist auf die Vorlage und
erklärt, dass der Bauausschuss sich bereits mit der Thematik befasst hat (Zusatz: Bauausschuss 19.06.2007).
Herr Dr. Huzel lässt zunächst über den
Verweisungsantrag abstimmen.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, die
Beratung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf zunächst an den
Bauausschuss zu verweisen.
Abstimmungsergebnis:
4
Ja-Stimmen
12 Gegenstimmen
-
Enthaltungen
Beschluss
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt – bei ausdrücklicher Rüge
der Verwaltung - die Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf.
2. Die
Begründung zur Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf wird gebilligt.
3. Die
Bekanntmachung der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich Gärtnereiweg im
Ortsteil Herrnburg gegenüber der Schule
ist vorzunehmen. Die Genehmigung ist nicht erforderlich, da der
Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist. In der
Bekanntmachung der Genehmigung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 während
der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
