07.10.2010 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Dr. Huzel führt kurz in den Sachverhalt ein. Seiner Empfehlung an die Fraktionsvorsitzenden, dass die Gemeindevertreter gern an den vorbereitenden Fachausschüssen teilnehmen können wurde partiell gefolgt.

 

Sodann erteilt Herr Dr. Huzel Herrn Mahnel das Wort.

Herr Mahnel gibt einen kurzen Überblick über die ausführlichen Beratungen zur Abwägung im Bauausschuss am Dienstag, den 5. Oktober und fasst kurz die zu lösenden Probleme zusammen. Er gibt sodann eine Übersicht über die Veränderung zwischen Dienstag und dem heutigen Sitzungsabend bezüglich des Fortganges zu folgenden Stichpunkten:

-          verkehrliche Erschließung Kreisverkehr/Landesstraße

-          Oberflächenentwässerung durch Versickerung/Nichtanschluss eines Notüberlaufes an den Landgraben

-          naturschutzfachliche Genehmigungsverfahren

-          Amt für Katastrophenschutz bezüglich der Erklärung zur Munitionsfreistellung des Wohngebietes.

 

Darüber hinaus berichtet Herr Mahnel von den vorgeschlagenen Änderungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 6 a:

-          Dachneigung von 25 bis 46 Grad, statt von bisher 30 bis 46 Grad

-          keine Fenstergestaltungsregelung

-          bis zu zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte, um die Eigentümer nicht schlechter zu stellen als Einzelhausgrundstücke, wobei davon auszugehen ist, dass aufgrund der Lage wenig Doppelhäuser gebaut werden

-          Aufnahme der Bedingung in die Grundstückskaufverträge, dass die Doppelhaushälften nur gleichartig gestaltet werden dürfen.

 

Des Weiteren geht Herr Mahnel kurz auf die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Entwicklungsmaßnahme (Binnendüne) sowie die Pflegepflichtnachweisung durch die Gemeinde ein. Die Bedenken der Hansestadt Lübeck wurden in der Abwägung negiert, da sich die Bauleitplanung an die Landesvorgaben der Raumordnung und Flächennutzungsplanvorgaben zu halten hat. Darüber hinaus ist das Entwicklungskonzept der Region Lübeck nicht Grundlage der eigentlichen Planung. Es wird noch einmal deutlich gemacht, dass alle Anforderungen an das Gebiet bezüglich naturschutzrechtlicher Vorgaben des Grünen Bandes sowie des Raumordnungsprogrammes erfüllt wurden. Um dann kontinuierlich an der weitergehenden Planung zur Erschließung und Erstellung des Baugebietes fortschreiten zu können ist ein Beschluss über die Abwägung der Träger Stellungnahmen öffentlicher Belange und privater Anwender zu empfehlen. Der sodann noch ausstehende Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgt umgehend nach Eingang und Erfüllung der noch zu erledigenden Arbeiten und Genehmigungen wie vorstehende dargestellt.

 

Herr Dr. Huzel dankt Herrn Mahnel für die Ausführungen und stellt noch einmal die Umstände Flohmarktbetrieb, die Beendigung desselbigen und Verlagerung nach Lübeck dar. Durch die nun stramm gefasste Terminstellung einer vorgezogenen Gemeindevertretersitzung scheint neuer Schwung zur Beendigung des Planverfahrens und der Erschließung aufzukommen.

 

Herr Mahnel geht abschließend noch auf die gestellten Fragen ein.

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Beschluss

1.              Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6a für das Flohmarktgelände. Die Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung in

·  abwägungsrelevante Stellungnahmen

·  Stellungnahmen mit Hinweisen und

·  Stellungnahmen ohne Anregungen gewertet.

In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

· zu berücksichtigende Stellungnahmen

·  teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

·  nicht berücksichtigte Stellungnahmen.

2.              Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg sind – in der Begründung berücksichtigt.

3.              Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.              Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.

5.              Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

14 Ja-Stimmen

 

Anmerkung:              Der Satzungsbeschluss wird nach Erfüllung der offenen Punkte umgehend gefasst.

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Anlagen zur Vorlage