03.02.2011 - 15.1 Sicherung der Löschwasserversorgung in den Orts...

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Wortprotokoll

Die Problematik wird noch einmal eingehend erörtert. Seitens der Feuerwehr besteht die Aussage, dass die Löschwasserversorgung in den Ortsteilen gesichert ist. Durch die Gemeindevertretung kann dies so nicht bestätigt werden. Das Amt wird daher zur Absicherung der Gemeinde gebeten, eine Stellungnahme der Brandschutzabteilung des Landkreises einzuholen.

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Realisierung 2

 

 

28.02.2011  09:54:46    Kopp, Antje  - Termin angelegt: 11.03.2011 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

28.02.2011  09:56:14    Kopp, Antje  - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

06.04.2011  10:51:01    Hillbrecht, Jens  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung ist die Gemeinde zuständig, nicht der Landkreis. Dieser gibt auch keine Stellungnahme ab, weil  nicht zuständig. Ich bin der Meinung, dass wir erst einmal den Brandschutzbedarfsplan abwarten, dieser Brandchutzbedarfsplan sagt auch etwas zur Löschwasserversorgung.

 

11.11.2013  13:27:32    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

Vermerk:

in Sülsdorf und Teschow wurden auf Wunsch der Gemeinde Zisternen gebaut

 

11.11.2013  13:27:35    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt