20.01.2011 - 9 Änderung der Richtlinie zur Gewährung finanziel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 20.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Amt Schönberger Land legt dem Ausschuss Änderungsvorschläge zu der Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine vor.
Zum Antragsverfahren, Unterpunkt 3.4 Der Zeitpunkt der Maßnahme muss feststehen, gibt es einen Änderungsvorschlag der Ausschussmitglieder.
Grundsätzlich ist diese Aussage zu eng gefasst. Lässt sie nicht die Möglichkeit offen, bei einem eventuell kurzfristigen Ausfall einer Veranstaltung, sei es aus persönlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt (witterungsbedingt), diese innerhalb einer kurzen Frist nachzuholen.
Ebenfalls ist man der Ansicht, dass Fördermittel innerhalb von 4 Wochen und unverzüglich bei Ausfall einer Veranstaltung zurück gezahlt werden sollten.
Den Anwesenden fehlt bezüglich der Anfrage aus der Sitzung vom 02.11.2010, eine Antwort auf die Frage, was mit den Fördermitteln passiert, die nicht abgerufen wurden bzw. zurück
gegeben werden mussten.
Die Ausschussmitglieder möchten konkrete inhaltliche Angaben aus den Verwendungsnachweisen zu den beantragten Fördermitteln einsehen.
Beschluss
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales stimmt der Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine in Schönberg unter folgenden
Änderungsvorschlägen zu:
Zum Antragsverfahren (Punkt 3)
Punkt 3.4: Der Zeitpunkt der Maßnahme muss feststehen, darf sich jedoch innerhalb von 3 Monaten verschieben.
Punkt 3.8: Fördermittel sollen zukünftig innerhalb von 4 Wochen nach der Veranstaltung
abgerechnet werden.
Punkt 3.9: Erhaltene Fördermittel sind unverzüglich zurück zuzahlen, wenn die Veranstaltung
nicht stattfindet oder nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht wurden.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales stellt beim Amt Schönberger Land den Antrag über:
1. Auskunftserteilung über den Verbleib von Fördermitteln, die nicht abberufen
wurden.
2. Einsichtnahme und Festschreibung der konkreten inhaltlichen Angaben aus den Verwendungsnachweisen für die beantragten Fördermittel.
Realisierung 2
31.01.2011 12:53:28 Schautschick, Petra - Termin angelegt: 31.01.2011
01.02.2011 11:14:54 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
01.02.2011 11:14:58 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Erledigt" gesetzt
01.02.2011 11:15:01 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Geprüft" gesetzt
01.02.2011 11:15:03 Lütgens-Voß, Anke - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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36 kB
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