20.01.2011 - 9 Änderung der Richtlinie zur Gewährung finanziel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Amt Schönberger Land legt dem Ausschuss Änderungsvorschläge zu der Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine vor.

 

Zum Antragsverfahren, Unterpunkt 3.4  „Der Zeitpunkt der Maßnahme muss feststehen“, gibt es einen Änderungsvorschlag der Ausschussmitglieder.

Grundsätzlich ist diese Aussage zu eng gefasst. Lässt sie nicht die Möglichkeit offen, bei einem eventuell kurzfristigen Ausfall einer Veranstaltung, sei es aus persönlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt (witterungsbedingt), diese innerhalb einer kurzen Frist nachzuholen.

Ebenfalls ist man der Ansicht, dass Fördermittel innerhalb von 4 Wochen und unverzüglich bei Ausfall einer Veranstaltung zurück gezahlt werden sollten.

 

Den Anwesenden fehlt bezüglich der Anfrage aus der Sitzung vom 02.11.2010, eine Antwort auf die Frage, was mit den Fördermitteln passiert, die nicht abgerufen wurden bzw. zurück

gegeben werden mussten.

 

Die Ausschussmitglieder möchten konkrete inhaltliche Angaben aus den Verwendungsnachweisen zu den beantragten Fördermitteln einsehen.

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Beschluss

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales stimmt der  Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine in Schönberg unter folgenden 

Änderungsvorschlägen zu:

Zum Antragsverfahren (Punkt 3)

Punkt 3.4:              Der Zeitpunkt der Maßnahme muss feststehen, darf sich jedoch innerhalb von 3 Monaten verschieben.

Punkt 3.8:              Fördermittel sollen zukünftig innerhalb von 4 Wochen nach der Veranstaltung

                                          abgerechnet werden.

Punkt 3.9:              Erhaltene Fördermittel sind unverzüglich zurück zuzahlen, wenn die Veranstaltung

nicht stattfindet oder nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel verbraucht wurden.

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales stellt beim Amt Schönberger Land den Antrag über:

1.                            Auskunftserteilung über den Verbleib von Fördermitteln, die nicht abberufen

                            wurden.

2.                            Einsichtnahme und Festschreibung der konkreten inhaltlichen Angaben aus den Verwendungsnachweisen für die beantragten Fördermittel.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

7 Ja-Stimmen             

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Realisierung 2

 

 

31.01.2011  12:53:28    Schautschick, Petra  - Termin angelegt: 31.01.2011

 

01.02.2011  11:14:54    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

01.02.2011  11:14:58    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

01.02.2011  11:15:01    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

01.02.2011  11:15:03    Lütgens-Voß, Anke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage