15.11.2011 - 5 Beratung zur Hallenordnung der Palmberghalle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 15.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Callies merkt zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes an, dass ihm aufgefallen ist, dass die Hallenordnung vom 13.03.2006 nicht mit der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 13.02.2007 zusammenpasst und seiner Ansicht nach in der Hausordnung Dinge geregelt sind, die dort nicht reingehören.
Die Ausschussmitglieder nehmen zunächst die Benutzungs- und Entgeltordnung in Augenschein und beraten anschließend nacheinander die einzelnen Paragrafen.
Herr Lau nimmt ab 19.45 Uhr an der Sitzung teil.
Folgende Empfehlungen werden hier durch den Ausschuss während einer regen Diskussion einvernehmlich erarbeitet:
- § 2 neuen Absatz zwischen Absatz (4) und (5) einfügen mit folgendem Wortlaut:
Die Nutzung der Tribüne kann durch den Veranstalter beantragt werden.
- § 3 (4) Der Absatz sollte hinsichtlich der Haftpflichtversicherung genauer definiert werden. Es soll eine Deckungshöhe (Betrag) festgelegt werden und die Versicherung sollte inklusive Unfall, Diebstahl und Sachbeschädigung sein.
- § 3 (7) Der Absatz sollte neu gefasst werden:
Der Nutzungsvertrag zur Durchführung einer Veranstaltung in der Sport- und Mehrzweckhalle ist nach der Terminierung sofort zu unterzeichnen. Bei einer Stornierung des Veranstaltungstermins sind 50 % der Nutzungsgebühren zu zahlen.
- § 4 (2) Vor Erteilung der Benutzungsgenehmigung muss ein Nachweis dafür vorliegen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Der Absatz sollte entsprechend geändert werden.
§ 4 (3) und (4) Die Absätze sollten überarbeitet und zu einem Absatz zusammengefasst werden.
§ 5 neuen Absatz zwischen Absatz (4) und (5) einfügen mit einer Sonderregelung bei Veranstaltungen mit Tieren.
§ 6 (3) acht Tage sollte in 14 Tage abgeändert werden.
Im Anschluss an die Benutzungs- und Entgeltordnung wird über die Hausordnung beraten.
Zur Überarbeitung der Hausordnung werden durch die Ausschussmitglieder einvernehmlich folgende Änderungsvorschläge unterbreitet:
- § 2 Absätze (2), (3) und (4) können nach Ansicht der Mitglieder des Ausschusses entfallen.
- § 3 Absatz (3) sollte wie folgt lauten:
Die Schulen, Vereine und sonstige Gruppen übergeben dem Hallenwart einen Belegungsplan mit Namen der verantwortlichen Lehrer/Übungsleiter.
- Im § 6 Absatz (4) sollte das Wort Hunde in Tiere geändert werden.
- Im § 6 Absatz (5) sollten die ersten beiden Sätze gestrichen werden.
- Im § 10 sollten die Worte den Vermarkter gestrichen werden.
Nach Abschluss der Überarbeitung der Hallenordnung kommen die Ausschussmitglieder noch einmal auf die Benutzungs- und Entgeltordnung zurück und wünschen hier noch Informationen darüber, was bei der Anmietung der Halle enthalten ist (Auslegung des Belages, Bestuhlung, Bühne usw.). Es wird nachgefragt, wie lange das Herrichten der Halle pro Feld dauert. Des Weiteren wünschen die Ausschussmitglieder Auskunft, ob diese Arbeiten in den Stellenbeschreibungen der Hallenwarte enthalten sind und wenn nicht, ob es zeitlich und technisch möglich ist, diese Arbeiten in die Stellenbeschreibungen aufzunehmen.
Aufgrund der Anwesenheit von Frau Léonard beantragt Herr Krüger, den öffentlichen Teil der Sitzung an dieser Stelle zu unterbrechen und mit dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortzufahren.
Zu dieser Vorgehensweise besteht seitens der Ausschussmitglieder Einvernehmen und der öffentliche Teil wird um 20.25 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird nichtöffentlich fortgesetzt.
