07.08.2012 - 6 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Selmsdorf - W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann vom beauftragten Planungsbüro erhält einstimmig Rederecht und informiert über die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen zum Beteiligungsverfahren des Vorentwurfes.

Es wird die Frage nach dem im Gebiet befindlichen Sendemast gestellt und deren Auswirkungen auf künftige Grundstückserwerber. Zu Beginn der Planungen ist man von einer Versetzung ausgegangen. Dies wurde geprüft, eine Versetzung ist derzeit nicht möglich.

Davon ausgehend informiert Herr Anton in der Sitzung, dass aus diesem Grund vorbeugend Strahlungsuntersuchungen im B-Plan dargestellt werden, um potentiellen Erwerbern den Sachverhalt von Beginn an offenzulegen.

 

Herr Hufmann weist nochmals auf die Festsetzung der Carports im WA 1 + 2 hin. Bleibt diese so bestehen, dann ist sie so gewollt und es sind auch keine Ausnahmen zulässig oder sie ist von vornherein aus den Festsetzungen rauszunehmen.

 

Auf die Frage zur Geschossigkeit am Platz, antwortet Herr Hufmann, dass eine Änderung dieser nur über eine B-Planänderung möglich ist.

 

Das Thema Wasser im Plangebiet ist nicht vollständig entfallen. Ausführlich ist dies in der Begründung erläutert, wird im Planteil jedoch nur als Grünfläche dargestellt.

 

Die Bauausschussmitglieder weisen nochmals darauf hin, dass im WA 2 auch die Zulässigkeit der Nutzung als Kita zulässig aufzunehmen ist.

Im WA 3 sollen Flachdächer auch als Gründach oder begehbarer Dachgarten zulässig sein.

 

Unter Hinweis der zusätzlichen Aufnahme der Nutzungszulässigkeit einer Kita im WA 2 und Zulässigkeit von Gründächern im WA 3 wird die Beschlussfassung wie folgt empfohlen:

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Beschluss

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 –Wohngebiet "Am Mühlenbruch" der Gemeinde Selmsdorf und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu informieren.

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen