07.08.2012 - 8 Landschaftsplan - hier: Abwägung Stellungnahme...

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Wortprotokoll

Herr Uhle vom Planungsbüro geht im Landschaftsplan auf aktuelle Änderungen und Ergänzungen des Entwurfes gegenüber dem Vorentwurf auf Grundlage von Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und aktuellen Gegebenheiten ein.

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Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt:

Die Entwürfe des Landschaftsplanes werden für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Die Pläne sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu verwenden.

In Anwendung des BauGB sind für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Vorschriften des § 3 (2) BauGB und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Vorschriften des § 4 (2) BauGB anzuwenden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

4 Ja-Stimmen