28.02.2013 - 6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Do., 28.02.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Albeck auch Herrn Scebrowski als Vorhabenträger.
Frau Schneider vom Büro Stadt- und Regionalplanung Wismar erläutert den Anwesenden den Entwurf des Bebauungsplanes.
Herr Albeck weist noch einmal auf die Möglichkeit der Nachbarn hin, sich ggf. mit dem Vorhabenträger in Verbindung zu setzen, um privatrechtlich Zuwegungen zu ihren Hintergrundstücken zu regeln.
Der Bauausschuss stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu mit der Ergänzung, dass Zufahrten und Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte eine gepflasterte Oberfläche erhalten sollen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, unter Beachtung der vorstehenden Ergänzung nachstehenden Beschluss zu fassen:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Neue Reihe“ und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Realisierung 2
15.04.2013 11:33:41 Kopp, Antje - Termin angelegt: 15.04.2013
15.04.2013 16:54:24 Behrens, Folke - mitverantw. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV / mitverantw. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland / Termin geändert: 31.05.2013 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
15.04.2013 17:08:03 Behrens, Folke - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
16.03.2015 13:59:40 Behrens, Folke - Status auf "Geprüft" gesetzt
16.03.2015 13:59:42 Behrens, Folke - Status auf "Autorisiert" gesetzt