13.06.2013 - 6 Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann stellt kurz den Landschaftsplan vor, der auch in der kommenden Gemeindevertretung abschließend beschlossen werden soll.

Er erläutert, dass der Landschaftsplan im Rahmen der Beteiligung durch die UNB seine vollständige Zustimmung erhalten hat, mit Ausnahme der Flächen des Gewerbegebietes. Er stellt kurz die Umstände und Schwierigkeiten in den Auseinandersetzungen mit der UNB über die Darstellung des Gewerbegebietes dar, auch das Argument des Grünen Bandes war letztlich nicht mehr zweifelsfrei.

Herr Hufmann kann daher keine rechtlichen Argumente erkennen, die einen Bebauungsplan verhindern würden und empfiehlt den abschließenden Beschluss des Landschaftsplanes.

 

Nun wird auch Herrn Uhle vom gleichnamigen Planungsbüro einstimmig Rederecht erteilt.

Herr Uhle geht anhand der Karten Landschaftsbild, Leitbild sowie Maßnahmenplan auf einzelne erforderliche Änderungen / aktuelle Ergänzungen oder nachrichtliche Übernahmen ein.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise erläutert Herr Hufmann, dass, wenn der Landschaftsplan beschlossen ist, eine Anzeige sowie ein Ausfertigungsexemplar an den Landkreis, Untere Naturschutzbehörde ergeht. Der Landschaftsplan ist keine Satzung und nicht nach außen verbindlich. Nach innen bedeutet die Planung für die Gemeinde schon eine gewisse Selbstverpflichtung und ist daher zu beachten.

Hier erfolgt die Bitte durch Herrn Albeck an die Anwesenden, dass auch die zukünftigen Vertreter die Umsetzung der hier enthaltenen Maßnahmen kontinuierlich (2-3 Maßnahmen im Jahr) fortführen und den Plan mit Leben erfüllen chten.

Zum Maßnahmenkatalog informiert Herr Uhle, dass im Landschaftsplan bereits ein Katalog enthalten ist, jedoch die Umsetzung und Prioritätenfolge von der Verfügbarkeit der Flächen abhängt.

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Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:

  1. Der Entwurf des Landschaftsplanes wurde der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg gemäß § 11 Abs. 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V zur Ab              stimmung vorgelegt. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:                            siehe Anlage.

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses

 

2.              Der Landschaftsplan der Gemeinde Selmsdorf, bestehend aus Text und Karten, wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg über diesen Beschluss zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

6 Ja-Stimmen