20.08.2013 - 5 Bebauungspläne Nr. 1, 6 und 8 der Gemeinde Selm...

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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Albeck Herrn Uhle vom gleichnamigen Planungsbüro und bittet um einen Sachstandsbericht. Herrn Uhle wird Rederecht erteilt.

Zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet An der Trave erläutert Herr Uhle unter anderem, dass auf dem Flurstück 61/17 außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 Teile dieser Flächen der Sukzession überlassen sind und sich entsprechend gut entwickelt haben (Magerrasen). Seitens des Amtes sind hier die Eigentumsverhältnisse sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch das Planungsbüro Hufmann zu prüfen, ebenso die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.
Südlich der Straße zwischen dem Gewerbegebiet „An der Trave“ und Lübeck-Schlutup liegen die Ausgleichsflächen M 1, M 4, die sich derzeit noch im Eigentum der BVVG befinden. Hier ist Flächensicherung nach § 20 NSG zu betreiben und ggf. beim LUNG ein geschütztes Biotop zu beantragen. Um die Entwicklung in diesen Flächen weiterhin in der vorgegebenen Art zu betreiben ist es gelegentlich erforderlich, die Fläche zu entbuschen. Herr Uhle rät, mit dem Ankauf der Flächen zu warten bevor man in Verhandlungen mit der BVVG tritt, um ggf. eine anderweitige rechtliche Sicherung zu ermöglichen.

 

Beim Bebauungsplan Nr. 6 handelt es sich um Ausgleichsflächen rückwärtig des Grundstückes Mercks in der Erweiterung des Gewerbegebietes An der Trave. Hier sind teilweise Ausgleichsmaßnahmen durch Sukzessionen umgesetzt. Das Amt wird gebeten, die Eigentumsverhältnisse (Gemeinde/BVVG und die eventuell abgeschlossenen Pachten) zu prüfen.

 

Bebauungsplan Nr. 8 – Wohngebiet am Wasserwerk - hier sind auf den Flächen Richtung Wald (hinter den Wohnbaugrundstücken) die Maßnahmen (Pflanzpflicht von hochstämmigen Laubbäumen) nur teilweise umgesetzt. Da seinerzeit die Sukzessionsfläche den angrenzenden Eigentümern kostenfrei übertragen worden ist, ist zu prüfen, inwieweit hier eine Pflanzverpflichtung in die Kaufverträge zwischen Investor und Bauherren aufgenommen worden ist.

 

Herr Uhle weist darauf hin, dass sich eine weitere Ausgleichsfläche im Bereich der Palinger Heide sehr gut in der geforderten Weise entwickelt hat.

 

Herr Uhle wird sich zu den Abstimmungen mit dem Amt (Fachbereich IV) und dem beauftragten Planungsbüro entsprechend in Verbindung setzen.

 

Im Verlauf der weiteren Beratung wird noch die Problematik der Ausgleichsflächen Am Kanal angesprochen und seitens des Bauausschusses wird angeregt, als Ziel für die Zukunft ein sogenanntes B-Plan Kataster mit Ausgleichsflächen und Umsetzung als Ziel zu verfolgen, da nach Ablauf von mehreren Jahren keiner mehr nachvollziehen kann, welche Maßnahmen wozu gehören.

 

Herr Uhle weist noch einmal darauf hin, dass zu den entsprechenden B-Plänen die Digitalisierung der Ausgleichsflächen fertig gestellt ist.