19.03.2015 - 7 Beratung zum Projekt Amtsstraße 8

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Wortprotokoll

Frau Behr führt aus, dass es in der letzten Zeit Diskussionen gibt, ob es sich lohnt, für die paar Kinder einen neuen Jugendklub in der Amtsstraße zu bauen. Sie bittet die Ausschussmitglieder, ein Bekenntnis dazu abzugeben und bringt zum Ausdruck, dass ihrer Ansicht nach der Standort aufgrund der Nähe der Schulen und des Hortes optimal ist.

Frau Schoodt findet den Standort ebenfalls ideal und schlägt vor, dass zukünftig auch Angebote ab der Altersklasse 10 angeboten werden sollen. Bei Neuanschaffungen für den neuen Jugendklub sollte man das berücksichtigen und vielleicht auch den Namen in Kinder- und Jugendtreff ändern.

Frau Kielblock führt dazu aus, dass Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 21 den Jugendklub nutzen können und es bei weitem nicht so ist, dass der Jugendklub nur für 15-17 Jährige ist. Vor der Einbruchsserie in der Dassower Straße kamen bis zu 30 Kinder/Jugendliche. Das ist derzeit nicht so. Des Weiteren macht sie sich Sorgen, dass in der Übergangsunterbringung nur ein Raum zur Verfügung steht, da Mädchen und Jungen zusammen nicht so einfach zu händeln sind. Frau Kielblock berichtet weiter, dass sie über eine Fragebogenaktion bereits erste Erkenntnisse gewonnen hat, was die Kinder und Jugendlichen an Attraktionennschen, das sind z. B. ein Billardtisch und ein Turnierkicker, ein Dartgerät und Playstation und sie wünschen sich ein offenes W-Lan. Für die Jüngeren muss man laut Frau Kielblock natürlich etwas anderes anbieten.

Es folgt sodann noch eine kurze Diskussion, wer wann den Jugendklub besucht und ob man hier entsprechend der verschiedenen Altersgruppen unterschiedliche Öffnungszeiten oder Tage anbieten sollte.

Abschließend spricht sich der Ausschuss dafür aus, an dem Projekt in der Amtsstraße festzuhalten, wenn es finanziell machbar ist.

Frau Kielblock weist darauf hin, dass der Zugang in der derzeitigen Planung nicht behindertengerecht ist, da sich die Räumlichkeiten im 1. Stock befinden und es muss ihres Erachtens nach eine Beschränkung an Besuchern geben aufgrund der Aufsichtspflicht.