17.02.2015 - 7.6 Schneeräumung durch die Gemeindearbeiter

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Wortprotokoll

Herr Strutz fragt nach, inwieweit geregelt ist, vor welchen Grundstücken seitens der Gemeindearbeiter geräumt wird.

Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel erklärt, dass dieses in der Satzung über Straßenreinigung und Räumpflicht geregelt ist und die Gemeinde vor den gemeindlichen Grundstücken verpflichtet ist. Sollten darüber hinaus vor anderen Grundstücken die Gehwege geräumt werden, ist man gezwungen, entsprechendes Satzungsrecht zu schaffen.

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Realisierung 2

 

 

26.02.2015  11:34:29    Behrens, Folke  - Termin angelegt: 30.04.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

02.03.2015  16:12:26    Kopp, Antje  - mitverantw. Sachb. geändert: Antje Kopp --> Jens Hillbrecht / Termin geändert: 31.03.2015 / Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

24.03.2015  09:59:44    Hillbrecht, Jens  - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt

Vermerk:

Zur Kenntnis genommen

 

24.03.2015  10:00:09    Hillbrecht, Jens  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

13.04.2015  10:15:40    Kopp, Antje  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

13.04.2015  10:15:43    Kopp, Antje  - Status auf "Autorisiert" gesetzt