25.02.2015 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 "Bookhors...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Mi., 25.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Bookhorstkoppel“ im Ortsteil Herrnburg. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Einkaufszentrums und wird wie folgt begrenzt:
nördlich: durch Aufforstungs- und Waldflächen,
östlich: durch einen bepflanzten Graben,
südlich: durch das Einkaufszentrum und Bahnanlagen im Anschluss an die Bahnstecke Lübeck-Bad Kleinen,
westlich: durch die Anlage für betreutes Wohnen in der Straße „Am Bahnhof“ Nr.3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 überdeckt als Teilfläche mit einer Größe von 2 ha den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 „Peermoor“ und ersetzt diesen.
- Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen sind im Amt Schönberger-Land erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Die bisher gefassten Beschlüsse im Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Lüdersdorf für den Ortsteil Herrnburg „Beherbergungs- und Tagungsbetrieb mit Wellnessanlage“ werden hiermit aufgehoben.
Realisierung 2
02.04.2015 15:41:40 Schuhr, Volker - Termin angelegt: 30.06.2015 / Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
02.04.2015 15:41:46 Schuhr, Volker - Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
03.06.2015 14:07:01 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
03.06.2015 14:07:14 Kortas-Holzerland, Gesa - Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Vorentwurf liegt aus.
03.06.2015 14:41:25 Schuhr, Volker - Status auf "Geprüft" gesetzt
03.06.2015 14:41:55 Schuhr, Volker - Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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161,6 kB
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