05.05.2015 - 6.1 Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 A...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Arnold erläutert den Sachverhalt und begründet das Erfordernis für die bauliche Erweiterung in der Ortslage Klein Neuleben sowohl für zwei gemeindliche Grundstücke als auch für einen privaten Bauinteressenten im Bereich der Straße „An der Trocknung“.

Aus der Mitte des Bauausschusses wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümerin des Flurstückes 79/1 Frau Christa Kruse darüber informiert werden soll, sich an der Planung beteiligen zu können. Das Amt wird gebeten, bei der Eigentümerin kurzfristig anzufragen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Aufstellung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Klein Neuleben gemäß § 34 i.V.m. § 13 BauGB. Inhalt der Änderung ist die Ergänzung bzw. Ausdehnung des nach § 34 BauGB zu beurteilenden Innenbereichs östlich der Dorfstraße sowie westlich der der Straße "An der Trocknung" gemäß Übersichtsplan in der Anlage.
  2. Die Geltungsbereiche umfassen die Flurstücke 24/5 und 24/6 östlich der Dorfstraße sowie das Flurstück 82/3 (teilw.) westlich der Straße "An der Trocknung", Flur 1, Gemarkung Neuleben (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

4.              Das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar wird mit der Erarbeitung der Satzung in Höhe von ges. 8.984,50 € brutto beauftragt.

 

Die Grundstückseigentümerin Frau Kruse (Flurstück 79/1) erhält kurzfristig eine schriftliche Anfrage seitens des Amtes zur Beteiligung an der Aufstellung der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Gemeinde Lüdersdorf, Ortslage Klein Neuleben.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen + 1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage