04.08.2015 - 4.2 Landschaftsplanerfordernis

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Wortprotokoll

Herr Behrens erläutert, dass zur Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgrund der Vorgaben des Naturschutzrechts auch die Fortschreibung des Landschaftsplanes als Grundlage erforderlich ist und begründet dies anhand der gesetzlichen Vorgaben ausführlich (§ 11 des Gesetzes des Landes M-V zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes). Aufgrund der in Vorbereitung bzw. Aufstellung befindlichen Bauleitpläne zur Gewerbe- und Industrieentwicklung sowie Wohnbauentwicklung ist dieses im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplanes einzustellen und zu prüfen.

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Realisierung 2

 

 

02.09.2015  12:53:47    Schuhr, Volker  - Termin angelegt: 30.09.2015

 

03.09.2015  09:38:34    Behrens, Folke  - Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

03.09.2015  09:38:44    Behrens, Folke  - Status auf "Geprüft" gesetzt

 

03.09.2015  09:38:53    Behrens, Folke  - Status auf "Autorisiert" gesetzt