04.08.2015 - 8.4 Baumfällarbeiten in Palingen auf einem Privatgr...

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Wortprotokoll

Es wird noch einmal nach dem Sachstand gefragt.

Herr Arnold weist darauf hin, dass im Protokoll der letzten Sitzung eine Anmerkung der Verwaltung steht, die eindeutig aussagt, dass die waldpflegerischen Maßnahmen auf Privatgrund sowie die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten auf diesem Grundstück in der Verantwortung des Eigentümers, zum einen zur Verkehrssicherungspflicht und zum anderen in Abstimmung mit der Forst durchgeführt werden können.