10.05.2016 - 6.1 Beratung zum B-Plan Nr. 19 "Wohngebiet an der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 10.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, begrüßt die zu diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herrn Blaschek als Vertreter und Investor der CD Deutsche Eigenheim AG sowie Herrn Schulz vom Planungsbüro MS Schwerin. Es wird einstimmig Rederecht erteilt.
Herr Blaschek informiert kurz zur zwischenzeitlichen Umfirmierung von ehemals Design Bau AG in jetzt CD Deutsche Eigenheim AG mit jetzigem Sitz in Berlin. Die Ansprechpartner bleiben für die Gemeinde Lüdersdorf jedoch im Wesentlichen die gleichen Personen. Das Vorhaben hat bereits eine jahrelange Geschichte. Mit dem jetzigen Vorstand der CD Deutsche Eigenheim lautet der Auftrag – Verwertung der Grundstücke. Aus diesem Grund soll nun auch das Wohnbauvorhaben Wahrsow „An der Schule“ vorangetrieben werden. Dabei wird auf Grundlage eines in der Sitzung vorliegenden Planentwurfes auf inhaltliche Einzelheiten des zukünftigen Bebauungsplanes eingegangen.
Die Anzahl der Grundstücke soll von bisher 48 auf ca. 45 durch Herausnahme der rückliegenden Grundstücke im Innenbereich reduziert werden.
Die Grundstücksgrößen stellen sich insgesamt wie folgt dar:
WA 1+2- ca. 600 m²
WA 3+4- ca. 500 m²
WA 5- ca. 400 m² zzgl. privates Grün
WA 6- ca. 600 m²
Die Grundstücksgrößen im nördlichen Bereich einschließlich der Schutzzone Grün/Gartenfläche zum Wald sind dabei insgesamt etwa 750 – 800 m² groß.
Erforderlicher Ausgleich soll möglichst im Plangebiet auf den privaten Grünflächen gelöst werden. Schallimmissionen in Bezug auf die Lage des Gebietes zur Landesstraße muss über Gutachten geprüft werden. Die Häuser stehen ca. 1,50 m höher. Vorerst sind konkrete Maßnahmen (Wall) nicht vorgesehen. Die Zulässigkeit von 2 Geschossen wird über die Begrenzung der Firsthöhe festgesetzt. Es ist eine fußläufige Anbindung zur Schule/Sporthalle im Plan enthalten. Für den Spielplatz sollen möglichst wartungsfreie Geräte aufgestellt werden und Geräte, die nicht in den Privatgärten üblicherweise vorkommen (Pendelschaukel, Rutsche). Die Grundstückszufahrten erfolgen nicht direkt über die Landesstraße, sondern über die innere Erschließung. Die innere Erschließung erfolgt über Wohnstraßen mit einer Breite von 4,75 m zzgl. beidseitig je 25 cm Bankett. Bei öffentlichen Parkplätzen ist der Straßenraum 8 m breit.
Der Bauausschuss und der Bürgermeister Prof. Dr. Huzel nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und begrüßen das Fortfahren des Vorhabens. Die Nachfrage nach Bauplätzen ist sehr groß. Ziel der Gemeinde ist es, nur das Mindestmaß an erforderlichen Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen, um eine gewisse Selbstverwirklichung jedes Einzelnen zuzulassen. Einzelne Einschränkungen in gestalterischen Festsetzungen, wie z. B. in Farbvariationen, wird es jedoch geben müssen.
Zudem bitten die Ausschussmitglieder die Herren Blaschek und Schulz, sich die Straßenräume im Wahrsower Baugebiet gegenüber B-Plan Nr. 8 vor Ort anzuschauen, die doch sehr eng sind. Die Straßenräume im B-Plan Nr. 19 sind natürlich gem. RAST 06 herzustellen, sollten jedoch nicht ganz so „eng wirkend“ gestaltet werden.
Prof. Dr. Huzel und Herr Arnold bedanken sich sodann im Namen aller anwesenden Ausschussmitglieder für die Ausführungen und verabschieden Herrn Blaschek und Herrn Schulz.