12.09.2017 - 6 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

Frau Liedtke erhebt das Wort und informiert über die eingeschränkte rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Haushaltssatzung 2017. Gemäß § 82 (1) KV M-V wurde durch die untere Rechtsaufsichtbehörde angeordnet, dass die Gemeinde Lüdersdorf hauswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2017 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses um mindestens 275.194 €hren. Herr Dr. Huzel und Frau Liedtke waren am 30.08.2017 diesbezüglich beim Landkreis und haben von der Möglichkeit der Anhörung Gebrauch gemacht. Ergebnis des Gespräches war letztendlich, dass gemäß § 82 (1) KV M-V angeordnet wurde, unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre in he von 145.500 € zu verfügen. Die Sperrverfügung wurde bereits vorbereitet und ist innerhalb von 4 Wochen nach der Veröffenlichung der HH-Satzung der Kommunalaufsicht vorzulegen.

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Realisierung 2

 

 

04.10.2017  10:24:09    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 04.10.2017