14.11.2017 - 7 Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführer der Frei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Wahl des Herrn Stefan Borowski zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr dersdorf wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zugestimmt.

Herr Stefan Borowski wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG i.V.m. § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V für die Dauer der Wahlzeit, längstens bis zum 15.09.2023, zum Ehrenbeamten ernannt.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

16 Ja-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage