22.03.2018 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 "Deponie ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Stoeter Herrn Hufmann.

Herr Hufmann geht zunächst auf die Ökokontierung ein. Zur Begrenzung der Höhe der baulichen Anlagen erläutert er, dass eine Höhe der baulichen Anlagen von maximal 14 m vorgesehen ist. Schornsteine und andere Nebenanlagen können 16 m hoch werden, ausnahmsweise maximal 25 m.

Diese genannten Höhen werden durch die Bauausschussmitglieder intensiv diskutiert und erörtert. Im Ergebnis wird festgelegt, 5 Referenzpunkte zu wählen und die entsprechenden Höhen zu visualisieren.

Hinsichtlich der Stellplatzregelungen wird erörtert, dass in die Satzung aufzunehmen sind, dass alle Mitarbeiterstellplätze auf dem eigenen Grundstück unterzubringen sind. Im derzeitigen Planentwurf ist die Straße als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt.

Es wird kurz diskutiert über die Ausweisung als Privatstraße oder als öffentliche Straße.

 

Zunächst erfolgt die Abstimmung, folgende Inhalte in die Satzung aufzunehmen:

Die Stellplätze für alle Mitarbeiter sind auf dem eigenen Grundstück unterzubringen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig mit

5 Ja-Stimmen

 

Abstimmung zu den Höhenfestsetzungen zur ausnahmsweisen Zulassung von einer Höhe von maximal 25 m sind von den 5 Referenzpunkten die Nachweise/Gutachten bis zum Satzungsbeschluss zu erbringen, dass diese Höhen nicht störend sind.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

 

Es folgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der Bauausschuss billigt den Beschlussvorschlag mit den vorstehenden Änderungen.

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen

2 Gegenstimmen

- Enthaltung

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Realisierung 2

 

 

16.08.2018  09:24:11    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 16.08.2018

 

20.08.2018  14:16:12    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

20.08.2018  14:16:14    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

20.08.2018  14:16:16    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

20.08.2018  14:16:21    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt

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Anlagen zur Vorlage