24.04.2018 - 13.4 Wegeverbindung Wahrsow - Umgehungsstraße

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Wortprotokoll

Herr Gemeindevertreter Schulz teilt mit, dass die Wegeverbindung in einem sehr schlechten Zustand ist.

 

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Realisierung 2

 

 

01.06.2018  08:24:53    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 01.06.2018

 

04.06.2018  09:25:18    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch

Termin geändert: 15.06.2018

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

04.06.2018  09:25:21    Kopp, Antje 

Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt

 

05.06.2018  14:31:57    Koch, Silvana 

Vermerk:

Bitte beachten Sie das StrWG-MV §16, Abs. 2

 

Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen

 

(1) Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen sind die Gemeinden.

 

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Unterhaltung der öffentlichen Feld- und Waldwege. Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die über diese Wege bewirtschaftet werden. Der Umfang der Unterhaltungspflicht der einzelnen Eigentümer richtet sich nach dem Verhältnis der Einheitswerte der Grundstücke. Soweit Gemeinden oder kommunale Zweckverbände die Unterhaltung von öffentlichen Feld- und Waldwegen übernommen haben oder übernehmen, sind die Gemeinden unterhaltungspflichtig.

 

 

10.10.2018  07:58:52    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

10.10.2018  07:59:21    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt