04.09.2018 - 6 Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Arnold den Planer, Herrn Gunnar ter Balk vom gleichnamigen Planungsbüro und erteilt ihm das Wort.

Herr ter Balk erläutert und begründet das Erfordernis zur Fortschreibung des Landschaftsplanes in Sachen der Wohnbau- und Gewerbegebietsentwicklung. Auf der Basis der ausgereichten Unterlagen werden zwischenzeitlich die festgesetzten Schutzgebiete, Ausgleichsflächen und Planungen der Gemeinde ergänzt. Gleichzeitig sind die von der Gemeinde Lüdersdorf vorbesprochenen potenziellen angedachten Entwicklungsgebiete aufgenommen worden und in einer Kurzbewertung dargestellt. Die potenziellen Bauflächen F1 bis F25 werden vorgestellt.

Im Verlauf der Erörterung kommt es zu Detailergänzungen bzw. Änderungen in grob skizzierten möglichen Entwicklungsflächen zur Wohnbebauung.

Zusätzlich aufgenommen wird aufgrund einer anstehenden Straßenbaumaßnahme in der Straße Am Brink ein Bereich zur Arrondierung der Wohnbaufläche am Ende der Straße. Die Detaildaten werden von Herrn ter Balk aufgenommen.

Darüber hinaus werden verschiedene Suchräume (Potenzialflächen) in ihrem Umfang reduziert. Es wird unter anderem auch auf naturschutzrechtliche Problematiken bzw. auf rechtliche Belange beim Immissionsschutz hingewiesen:

 

      F5 Herrnburg östlich Palinger Weg

Eine Erweiterung über das vorhandene Ortsschild hinaus kann zu Problemen mit dem vorhandenen Landwirtschaftsbetrieb führen.

      F6 Lüdersdorf nordwestlich Kreisverkehr Hauptstraße (ehemaliger B 1 Gewerbegebietsfläche)

Naturschutzfachlich ist hier eine Grünzesur, die die Außenbereichssiedlung von der Ortslage trennt, zu berücksichtigen.

      F8 Lüdersdorf südlich Hauptstraße (Technikstützpunkt)

Befindet sich in der planungsrechtlichen Entwicklung.

      F16 Palingen nordwestlich Mühlenstraße; F17 Palingen östlicher Ortsrand

Naturschutzrechtlich ist eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich.

      F19

Naturschutz- und planungsrechtlich als problematisch anzusehen zwischen den Ortsteil Duvennest und „Splittersiedlung Duvennester Krug“

      F22; F23 Groß Neuleben, Dorfstraße/Feldstraße/Straße Am Teich

Sind in veränderter Form darzustellen.

      F24 Boitin-Resdorf, Dorfstraße, Raddingsdorfer Straße

Das Gebiet ist aufgrund eines naturschutzrechtlich geschützten Solls im Einmündungsbereich zu reduzieren.

      F25 Boitin-Resdorf, Dorfstraße

Auch hier ist Potenzialfläche, um den südlichen Bereich zu verringern sowie von einer gelockerten Bauweise nach dem ehemaligen Gebäudebestand (Hofanlage) auszugehen.

 

Abschließend erläutert Herr ter Balk die weiteren Planungsschritte zur Durchführung der Fortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Lüdersdorf.

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Beschluss:

Der Bauausschuss Lüdersdorf empfiehlt, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes sowie der aufgeführten Änderungen im Sachverhalt die weitere Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden zu führen.

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Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung
 

Herr Arnold dankt Herrn ter Balk für seine Ausführungen.

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Realisierung 2

 

 

09.10.2018  13:47:06    Lehmann, Frank 

Termin angelegt: 09.10.2018

 

09.10.2018  14:53:30    Kopp, Antje 

bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV

bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland

Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt

 

09.10.2018  14:53:34    Kopp, Antje 

Status auf "Geprüft" gesetzt

 

09.10.2018  14:53:41    Kopp, Antje 

Status auf "Autorisiert" gesetzt