26.02.2019 - 13.3 Gehwege in der Gemeinde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 26.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Gemeindevertreter Naujok kommt noch einmal auf den TOP 4 zurück. Dort wurde irrtümlich der Gehweg in der Bahnhofstraße bemängelt. Tatsächlich ist dieser Gehweg in keinem guten Zustand. Nach seiner Auffassung ist auch der Gehweg in der Mühlenstraße in schlechtem Zustand. Er weist auf die Verkehrssicherungspflicht hin.
Herr Gemeindevertreter Strutz möchte auch den Gehweg von Wahrsow Richtung Lockwisch aufgenommen haben. Auch hier ist der Gehwegbelag nach den Erdarbeiten sehr schlecht verlegt worden.
Realisierung 2
12.03.2019 08:13:04 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 12.03.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
12.03.2019 11:50:23 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Silvana Koch
Termin geändert: 28.03.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
Vermerk:
cc Frau Stange-Aufgrabungen prüfen
12.03.2019 11:50:28 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.04.2019 10:22:06 Kopp, Antje
Termin geändert: 26.04.2019
26.06.2019 09:40:25 Kopp, Antje
Termin geändert: 04.07.2019
Vermerk:
T war 26. !!!! Verkehrssicherungspflicht ?
was wurde veranlasst ? Frau Koch/Frau Stange
16.07.2019 14:16:30 Stange, Stefanie
Vermerk:
Im Bereich der Bahnhofstraße und Mühlenstraße gab es Aufgrabungen im Gehweg, wobei die Oberflächen nicht ordnungsgemäß und verkehrssicher wiederhergestellt wurden. Die Tiefbaufirma wurde aufgefordert und hat die Mängel bereits behoben.
Ebenfalls haben auch Nacharbeiten im Gehweg (Bereich Siedlung) stattgefunden.
27.08.2019 14:54:28 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
27.08.2019 14:55:04 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Realisierung
Realisierung:
i m Bereich der Bahnhofstraße und Mühlenstraße gab es Aufgrabungen im Gehweg, wobei die Oberflächen nicht ordnungsgemäß und verkehrssicher wiederhergestellt wurden. Die Tiefbaufirma wurde aufgefordert und hat die Mängel bereits behoben.
Ebenfalls haben auch Nacharbeiten im Gehweg (Bereich Siedlung) stattgefunden.