05.03.2019 - 5.1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bauausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Es wird die Frage gestellt, ob Bauanträge zur Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund einer Privilegierung nunmehr möglich sind, wenn keine Windeignungsräume ausgewiesen werden.

Anmerkung der Verwaltung:

Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 BauGB Privilegierung sind bis Fortschreibung und Beschluss über das Regionale Raumordnungsprogramm möglich/zulässig. In der Gemeinde Lüdersdorf liegen derzeit keine Anträge nach § 35 BauGB zur Errichtung von Windeignungsanlagen zur Stellungnahme vor. Spätestens mit Feststellung der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes sind dann Windenergieanlagen nur in den Windeignungsräumen zulässig.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt:

Die Gemeinde Lüdersdorf hat im Rahmen der 2. Beteiligungsstufe zum Entwurf des RREP keine weiteren Hinweise und Anregungen vorzubringen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen

- Gegenstimmen

1 Enthaltung