05.03.2019 - 5.1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 05.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Es wird die Frage gestellt, ob Bauanträge zur Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund einer Privilegierung nunmehr möglich sind, wenn keine Windeignungsräume ausgewiesen werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 BauGB – Privilegierung – sind bis Fortschreibung und Beschluss über das Regionale Raumordnungsprogramm möglich/zulässig. In der Gemeinde Lüdersdorf liegen derzeit keine Anträge nach § 35 BauGB zur Errichtung von Windeignungsanlagen zur Stellungnahme vor. Spätestens mit Feststellung der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes sind dann Windenergieanlagen nur in den Windeignungsräumen zulässig.
Anlagen zur Vorlage
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