08.10.2019 - 5.1 Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über den Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di., 08.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Harder nimmt ab 19:05 Uhr an der Sitzung teil.
Anhand der umfangreichen Vorlage erörtern die Ausschussmitglieder den Sachverhalt ausführlich.
Zum Beschlussvorschlag wird zu Ziffer 2 erörtert, dass die Gebietsbeschreibung (Abgrenzung des B-Planes) besser definiert werden kann.
Des Weiteren weist Herr Arnold darauf hin, dass unter Ziffer 3 das Planungsziel – Festigung des Standortes der FFW im Dorfzentrum von Schattin einschl. der Schaffung des Angebotes einer Löschwasserspeicher- und entnahmestelle für den Ortsteil Schattin seines Erachtens nach gestrichen werden kann. Er begründet dies unter anderem damit, dass bei einer Verzögerung der Aufstellung des B-Planes bis zur Rechtskraft dieses ggf. die Genehmigungsfähigkeit des Neubaus eines FFW-Gerätehauses gefährdet.
Die daraus entstehende Erörterung wird damit beendet, dass bis zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung der Sachverhalt seitens des Fachbereiches dargestellt wird.
Abschließend wird folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt:
Der Beschluss der Gemeindevertretung Lüdersdorf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Schattin, „Dorfplatz Schattin“ vom 25.05.1999 wird auf Grundlage der geänderten städtebaulichen Zielstellung für den Bereich und den zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie folgt präzisiert.
1. Die bisher auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 25.05.1999 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung zum Bebauungsplan Nr. 10 werden aufgehoben.
2. Für den Bereich in der Ortslage Schattin
- nördlich und westlich der Hauptstraße in Schattin
- östlich des Gewässers II. Ordnung (Flurstück 23/1)
- südlich der Bebauung an der Hauptstraße in Schattin,
betreffend Gemarkung Schattin, Flur 1, Flurstücke: 12/1 und 12/2, soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung entsprechend § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzung zur Festigung des Standortes der Freiwilligen Feuerwehr im Dorfzentrum von Schattin, einschl. der Schaffung des Angebotes einer Löschwasserspeicher- und entnahmestelle für den Ortsteil Schattin
die bauplanungsrechtliche Vorbereitung eines Eigenheimgebietes für 4 EFH (Allgemeines Wohngebiet - § 4 BauNVO, eingeschossige Gebäude)
Herstellen eines Gehweges (privat) - Wegebeziehung entlang der Fläche für den Gemeinbedarf
Erhaltung und Schutz des Grünbereiches im westlichen Teil des Plangebietes
Anpflanzen von Bäumen im östlichen Bereich des Plangebietes
Festsetzungen zur Gestaltung nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V), Aufnahme von Gestaltungsprinzipien aus der umgebenden Bebauung.
4. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Realisierung 2
01.11.2019 09:40:40 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 01.11.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
04.11.2019 14:40:56 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 04.11.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
04.11.2019 14:40:58 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
04.11.2019 14:41:03 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87 kB
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