22.10.2019 - 7 Neufassung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- *
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 22.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Klaus-Peter Horstmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zunächst führt Herr Bürgermeister Dr. Huzel in das Thema ein und bittet Herrn Gemeindevertreter Arnold, die Wertgrenzen in die den Gemeindevertretern vorliegende Liste aufzunehmen. Diese Beträge sollen dann von der Amtsverwaltung in den Text der Hauptsatzung eingearbeitet werden (die Liste ist beigefügt).
- Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, die in der beigefügten Liste aufgeführten Beträge.
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit 13 Ja-Stimmen
- Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, den Text des § 10 Abs. 4 wie folgt zu ändern:
„Die Gemeindevertretung bildet gem. § 36 Abs. 2 S. 5 KV M-V einen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Finanzwirtschaft. Er besteht aus 3 Mitgliedern. Eine mehrheitliche Besetzung mit Mitgliedern der Gemeindevertretung ist nicht erforderlich. Es können sachkundige Einwohner in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen werden. Stellvertretende Mitglieder werden gewählt. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.“
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit 13 Ja-Stimmen
- Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, den § 11 Abs. 4 ersatzlos zu streichen.
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit 13 Ja-Stimmen
- Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, den Text des § 12 Abs. 3 wie folgt zu ändern:
„Die erste stellvertretende Person der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 EUR, die zweite stellvertretende Person der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters in Höhe von 300 EUR. Zudem wird den stellvertretenden Bürgermeistern für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel der Entschädigung des Bürgermeisters nach Abs. 2 pro Tag der Vertretung gewährt. Nach drei Monaten Vertretung erhält die Stellvertretung des Bürgermeisters die volle Aufwandsentschädigung nach Abs. 2. Damit entfällt die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung nach Satz 1.“
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit 13 Ja-Stimmen
- Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, die Dauer der Einwohnerfragestunde (§ 5) auf 30 Minuten zu ändern.
Abstimmungsergebnis
10 Ja-Stimmen
- Gegenstimmen
3 Enthaltungen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:
Wertgrenze
§ 9 Abs. 4 Liefer- und Dienstleistungen: über 25.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR
§ 9 Abs. 4 Bauleistungen: über 50.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR
Wertgrenze § 11 Abs. 3 Unterzeichnung: einmalig 1.500,00 EUR wiederkehrend 500,00 EUR
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen.
Realisierung 2
13.11.2019 14:57:20 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 13.11.2019
federf. Amt: Fachbereich I
federf. Sachb.: Anke Lütgens-Voß
13.11.2019 16:03:25 Lütgens-Voß, Anke
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich I
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Klaus-Peter Horstmann
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
13.11.2019 16:03:27 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
12.12.2019 14:23:37 Horstmann, Klaus-Peter
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Eine Neufassung der Hauptsatzung wurde beschlossen und der Rechtsaufsicht angezeigt.
07.04.2020 10:05:15 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Geprüft" gesetzt
07.04.2020 10:06:01 Lütgens-Voß, Anke
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,9 kB
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