05.11.2019 - 5 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 05.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arnold stellt den Tagesordnungspunkt vor.
Herr Ober regt an, dass bereits auf der Flächennutzungsplanebene die Gemeinde sich mit der Problematik eines Regenwassernutzungskonzeptes/Regenwassermanagement befasst. Im Verlauf der Erörterung wird darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde eine Oberflächenwasserversickerungssatzung besteht und darüber hinaus der Zweckverband Grevesmühlen sowie die Wasserbehörde für eine Verwertung des Regenwassers zuständig ist.
Abschließend wird folgende Beschlussempfehlung gegeben.
Beschluss:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Lüdersdorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und werden mit dem als Anlage 1 beigefügten Ergebnis beraten, abgewogen und beschlossen.
2. Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet “An der Schule” und die zugehörige Begründung wird in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
4. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lüdersdorf, Ortsteil Wahrsow für das Gebiet „An der Schule“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Lüdersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Realisierung 2
26.11.2019 16:08:54 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 26.11.2019
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
02.12.2019 10:43:22 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Gesa Kortas-Holzerland
Termin geändert: 02.12.2019
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
02.12.2019 10:43:32 Kopp, Antje
Status auf "Auftrag erteilt" gesetzt
05.12.2019 11:23:32 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "In Bearbeitung" gesetzt
Vermerk:
Auszug zur kenntnis genommen.
05.12.2019 11:23:37 Kortas-Holzerland, Gesa
Status auf "Erledigt" gesetzt
11.12.2019 11:10:16 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
11.12.2019 11:10:20 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2,1 MB
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3
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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