28.01.2020 - 9 Antrag der Fraktion "Die Initiative" zum Neubau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lüdersdorf
- Status Beschluss:
- Autorisiert
- Datum:
- Di, 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion
- Bearbeiter:
- Kristin Schmidt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel übergibt das Wort an Frau Gemeindevertreterin Zacharias.
Diese erläutert den Fraktionsantrag.
Herr Gemeindevertreter Arnold legt dar, dass eine detaillierte Besprechung der vorliegenden Punkte bereits im Bauausschuss stattfand.
Weitere Gemeindevertreter äußern sich hierzu.
In Zukunft soll darauf geachtet werden, dass die Fraktionsanträge mit einer Unterschrift und einem Datum versehen werden, um den Zeitpunkt der Antragsstellung festhalten zu können.
Die Fraktion „Die Initiative“ beantragt eine namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, in den vorzulegenden Entwurf unten genannte Punkte zu überprüfen und ggf. einarbeiten zu lassen. Maßgabe für die Entwurfsfassung sind (im Vorgriff auf die hier in Aufstellung befindliche Bauleitplanung) die §§ 1 und 1 a BauGB (Baukultur, Belange des Umweltschutzes, erneuerbare Energien, Klimaschutzklausel, Bodenschutzklausel, Begrenzung Versiegelung):
1. Im Entwurf wird dargestellt, wie eine nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgen wird. (100 % Darlehen mit Tilgungszuschuss aus dem Programm: IKK-Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Bauen (217)
Insbesondere:
1.1. Optimierung der Wärmedämmung . (BMU- Umweltinvestitionsprogramm: Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten)
1.2. Lösung für eine energieeffiziente Beheizung der Fahrzeughalle (BMU- Umweltinvestitionsprogramm: Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten)
1.3. Aufbau von Solarkollektoren auf dem Dach der in Richtung Süd-Süd-West exponierten Fahrzeughalle. (BMU- Umweltinvestitionsprogramm: Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten)
1.4. Einbau eines Block-Heizkraftwerkes(BMU- Umweltinvestitionsprogramm: Investitionszuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten)
2. Die Fassadengestaltung von Halle und Sozialtrakt erfolgt ausschließlich mit in Schattin ortsüblichen Materialien. Dies können sein: roter Klinker, Holz oder Putz. Die Verwendung von Kunststoffen oder Blechplatten ist ausgeschlossen.
3. Das in Richtung Nord-Nord-Ost exponierte Dach des Sozialtraktes wird extensiv begrünt. (Möglich ist die Förderung für die Dachbegrünung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro aus dem Programm: Klimaschutzprojekte in nicht-wirtschaftlich tätigen Organisationen des Landesförderinstituts MV)
4. Östlich des Gerätehauses wird ein Fahrzeugwaschplatz vorgesehen. Das anfallende Waschwasser wird nach einer Ölabscheidung zur Befüllung der Löschwasserzisterne genutzt.
5. Schmutzwasser wird über eine biologische Kleinkläranlage aufbereitet. Das geklärte Wasser wird über die geplante Versickerungsmulde in den Naturkreislauf zurückgeführt.
6. Das auf den Grundstücken anfallende, nicht verunreinigte Dachabfluss- und Niederschlagswasser wird zur Befüllung der Löschwasserzisterne verwendet, überschüssiges Wasser wird der Versickerungsmulde zugeführt. (Gefördert wird bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 12.000 EUR.)
7. Im Entwurf werden differenzierte Aussagen zur Gestaltung der Versickerungsmulde getroffen. Die Mulde wird naturnah gestaltet und extensiv unterhalten.
8. Die Oberflächen von PKW-Stellplätzen werden in versickerungsfähiger Bauweise (z.B. Rasengitter, Fugenpflaster, Porenpflaster) ausgeführt.
9. Die Flächen westlich des Gerätehauses werden so ausgeführt, dass eine multifunktionale, auch kulturelle Nutzung möglich ist (Gefälle, Befestigung). Die Südseite wird durch 6 Linden, die Nordseite durch eine Hainbuchenhecke gefasst. (GAK) Förderbereich 1: Integrierte ländliche Entwicklung - 4.0 Dorfentwicklung (Ortschaften bis 10.000 EW)bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben)
10 Bei Außenbeleuchtungen wird eine Abstrahlung nach oben vermieden. Verwendet werden energiesparende, insektenfreundliche LED-Leuchtmittel.
Realisierung 2
27.02.2020 08:07:38 Lehmann, Frank
Beschlussverfolgung gestartet in ALLRIS net
Termin: 27.02.2020
federf. Amt: Fachbereich IV
federf. Sachb.: Antje Kopp
02.03.2020 09:09:26 Kopp, Antje
bearb. Amt geändert: (offen) --> Fachbereich IV
bearb. Sachb. geändert: (alle) --> Christoph Kappel
Status auf "Beschlussverfolgung gewünscht" gesetzt
02.03.2020 09:09:38 Kopp, Antje
Status auf "Geprüft" gesetzt
Vermerk:
Z.K.
02.03.2020 09:10:21 Kopp, Antje
Status auf "Autorisiert" gesetzt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
303,2 kB
|