08.09.2020 - 5.2 Wegeinstandsetzung von Palingen Mühlenkampsverl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Status Beschluss:
- Autorisiert 15.12.2020
- Datum:
- Di, 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silvana Koch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende, Herr Arnold, erläutert den Stand der Bearbeitung. Der Weg ist 5 m breit und hat eine Länge von 1.900 m. Es wurde vom Amt mitgeteilt, dass der Weg aus Betonrecyclingmaterial hergestellt wird. In der gesamten Breite des Weges erfolgt eine hochverdichtete Abdeckung mit Feinmaterial. Der Weg wird in der Lage sein, Schwerlastfahrzeuge der Forst zu tragen.
Der Bauausschuss empfiehlt die Aufstellung entsprechender Hinweisschilder.
Beschluss:
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Waldwegeausbau von Palingen Richtung Herrnburg. Die Gemeindevertretung delegiert bei positiver Förderzusage von 70 % laut Anhang Tabelle die Ausschreibung, die Zuschlagserteilung und Bauausführung an das Amt Schönberger Land. Zusätzlich regt der Bauausschuss an, gegebenenfalls eine Beschilderung für Radfahrer, Fußgänger und Reiter aufzustellen, sofern dies nicht förderschädlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Gegenstimmen |
Enthaltung/en |
7 |
0 |
0 |
Information nach der Sitzung:
Am 20.10.2020 findet eine Vor-Ort- Begehung des Palinger Mühlenkamps durch die Naturschutzbehörde statt. Erst nach dieser Überprüfung wird entschieden, ob der Weg anhand des vorhandenen Konzeptes überhaupt saniert werden darf.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die UNB hat entschieden, dass der Weg nicht mit Recyclingmaterial saniert werden darf. Eine Sanierung ist nur unter der Offenlegung triftiger Gründe und unter Erbringung von Ausgleich zulässig, da die Palinger Heide ein NSG ist. Zulässig ist lediglich die Unterhaltung mit dem vorhandenen Material und geringfügige Einbringung von naturbelassenem Material. Eine Wegeabtrennung wie in den 90'ern mit Eichenpfählen ist aus Verkehrssicherungsgründen nicht zulässig und behindert die Unterhaltung (Schleppen des Weges)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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