08.09.2020 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Herr Arnold begrüßt den Architekten Herrn Lier vom Ingenieurbüro Mahnel. Herr Lier erläutert den Sachverhalt. Einige Fragen der Ausschussmitglieder werden im Nachgang von Herrn Lier bearbeitet und geklärt.

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Beschluss:

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Lüdersdorf "An der               Mühlenstraße" für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf wird wie folgt               begrenzt:

        im Norden: durch die Mühlenstraße sowie den rückwärtigen Teil der Grundstücke Mühlenstraße 41, 43 und 47,

   im Osten: durch vorhandene Bebauung an der Mühlenstraße, Haus Nr. 49,

   im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,

   im Westen: durch vorhandene Bebauung an der Mühlenstraße, Haus Nr. 39.

Der Geltungsbereich wurde unter Berücksichtigung des derzeitigen Bearbeitungsstandes angepasst und um den Bereich der Grundstücke Mühlenstraße 41, 43 und 47 reduziert. Die Auswirkungen der Planung auf die nachbarschaftlichen Belange dieser Grundstücke sind ohnehin zu beurteilen; weitergehende Festsetzungen sind aus Sicht der Gemeinde Lüdersdorf nicht erforderlich.

2. Der Vorentwurf, bestehend aus dem städtebaulichen Konzept und dem Text – Teil B, und               der zugehörigen Begründung, wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3               Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer               öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist darüber zu unterrichten, dass               der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer               Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4               Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind darüber               zu informieren, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan nach § 13b BauGB im               beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4               BauGB aufgestellt wird.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

1

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  GV entscheidet

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Anlagen zur Vorlage