08.09.2020 - 5.1 Feststellung des Jahresabschlusses und der Aufl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende, Herr Thiel, erläutert den Sachverhalt. Es wird die Ablösung des Kredites zum städtebaulichen Sondervermögen hinterfragt.

Frau Liedtke erläutert, dass zur Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens eine Restverbindlichkeit in Höhe von 1.600.000 € aus einem Kontokorrentdarlehen der Commerzbank zur Abwicklung des SSV abzulösen war. Da das laufende Geschäftskonto der LGE noch ein Guthaben von 111.280,60 € auswies, wurde nur der Differenzbetrag von 1.491.000 € finanziert. Da hier die Nord LB bessere Zinskonditionen bot, erfolgte eine Umschuldung. Am 28.12.2017 wurde das Restdarlehen bei der Commerzbank zurückgezahlt. Am 30.12.2017 wurde der Geldeingang aus der Kreditaufnahme bei der Nord LB verbucht. Da die LGE nicht fristgerecht das laufende Konto zum 30.12.2017 auflösen konnte, erfolgte die Verbuchung des Guthabens von 111.280,60 € erst zum 18.04.2018.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss Lüdersdorf empfiehlt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lüdersdorf zum 22. Januar 2018. Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0