08.09.2020 - 5.2 Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu diesem Sachverhalt entwickelt sich eine rege Diskussion, da nicht erkenntlich ist, aus welchen Gründe die Umsetzung nicht erfolgen kann. Es wird zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 13.10.2020 eine nähere Erläuterung der noch ungeklärten Fragen erwünscht und der Hinweis, wann eine Umsetzung in der Verwaltung realisierbar ist. Der Finanzausschuss erbittet einen weiteren Sachstandsbericht bis spätestens zum 01.12.2021, um ggf. rechtzeitig erneute Hinderungsgründe vor dem 01.01.2023 auszuräumen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss Lüdersdorf empfiehlt / Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären: „Hiermit erklärt die Gemeinde Lüdersdorf, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

7

0

0