17.09.2020 - 5.1 4. Änderung des Trägerschaftsvertrages für das ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zur Änderung des Trägerschaftsvertrages für das Volkskundemuseum entsteht eine Diskussion zwischen allen Beteiligten.

Nach kurzer Beratung ergeht von Frau Behr folgender Antrag:

Der Tagesordnungspunkt Änderung des Trägerschaftsvertrages für das Volkskundemuseum in Schönberg soll in der nächsten Sitzung beraten werden und dazu soll der Museumsleiter Herr Both eingeladen werden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

3

4

0

Um 19:48 verlässt Frau Behr die Sitzung.

Die Diskussion zu möglichen Änderungen des Trägerschaftsvertrages geht weiter und der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg empfiehlt folgende Änderungen:

 

Zu § 2:

Die Dokumente sind in einem 5-jährigen Turnus, beginnend nach der nächsten Kommunalwahl, zu aktualisieren. Es sind gemeinsame Zielvereinbarungen für 2-3 Jahre zusammen mit der Stadt zu erstellen. Das Museum soll zudem einmal die aktuellen Stände zu den Punkten 1-2 aus dem § 2 vorlegen.

 

Zu § 3:

Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob es sich bei der Überlassung der Grundstücke für 1 € um einen geldwerten Vorteil handelt. Zudem ist der Stadt ein kostenloses Nutzungsrecht für Räume des Museums, in Absprache mit dem Pächter, einzuräumen. Ein Raum im Museumsgebäude ist der Stadt Schönberg zur dauerhaften Nutzung zu überlassen.

Zu § 3 c:

Die Flächen sollen weiterhin im Eigentum der Stadt bleiben und nicht mehr dem Museum überlassen werden.

 

Zu § 4:

Kein Sammlungsgut darf ohne Unterschrift vom Bürgermeister der Stadt Schönberg vernichtet werden.

 

Zu § 4 (6):

Der Verein hat der Stadt in einem zeitlich angemessenen Rahmen über neue Leihgaben zu berichten.

 

Zu § 4 (9):

Der Schenker darf nicht befugt sein Eigentum an das Museum zu überschreiben. Die Schenkungen sollen im Rechenschaftsbericht erfasst werden.

 

Zu § 6:

Es soll geprüft werden, ob es für die Stadt günstiger wäre, wenn die Stadt die Aufgaben für die Unterhaltung und den Betrieb übernimmt. Herr Bürgermeister Korn möchte bei der Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg anfragen, ob Sie sich um die Verwaltung des Gebäudes kümmern.

 

Zu § 7:

Sofern die GGS der Stadt Schönberg die Kosten übernimmt erfolgt eine neue Kalkulation.

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Anlagen zur Vorlage