13.10.2020 - 5 Grundsatzberatung zum Haushalt und zur Haushalt...

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Wortprotokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt folgt eine Gesprächsrunde zur Prüfung der weiteren Einnahmepotentiale.

Aus den 51.318 E.ON-Aktien wird eine jährliche Dividende von ca. 25.7 T€ erzielt. Die Entgelte für die Nutzung gemeindlicher Räume / Hallen wurden 2017 bereits angehoben und sind auf einem ausreichend hohen Durchschnittsentgelt ausgelegt. Hier ist sich der Ausschuss einig, dass eine weitere Erhöhung der Nutzungsentgelte gerade jetzt, wo es so arge Corona Einschnitte gibt, nicht empfehlenswert wäre.

 

Ferner wird informiert, dass die Hebesätze der Gemeinde für Grundsteuer A: 292 %, Grundsteuer B: 365 % sowie Gewerbesteuer: 350 % deutlich unter den Nivellierungshebesätzen für Grundsteuer A mit 323 %, Grundsteuer B mit 427 % sowie Gewerbesteuer mit 381 % liegen. Hieraus resultiert ein Einnahmeverzicht für Grundsteuer A von ca. 4.100 €, Grundsteuer B in Höhe von ca. 68.200 € sowie Gewerbesteuer in Höhe von ca. 15.300 €. Darüber hinaus sind nicht nur die Zuweisungen nach dem FAG auf Basis der Nivellierungssätze ausgelegt, sondern auch die Umlagegrundlagen für Amts- und Kreisumlage. Eine Änderung der Hebesätze soll erst nach Umsetzung der Grundsteuerreform diskutiert werden.

 

Eine weitere Möglichkeit wurde mit der VO/4/289/2020 in Form der Erarbeitung von Ökokontierungsmaßnahmen vorgelegt. Hierzu hat die Gemeinde Lüdersdorf am 18.08.2020 den Beschluss gefasst, dass die im Eigentum befindlichen Grundstücke auf die grundsätzliche Eignung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Aufwertungen fachlich zu prüfen sind. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich Zuschlagserteilung wurde ans Amt delegiert. Es wird hierzu eine Sachstandsmitteilung erbeten.

 

Auch die Errichtungen von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wird besprochen. Hier vorrangig die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kitas, Sporthallen) um den Eigenbedarf abzudecken. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Betrieb gewerblicher Art ggf. zu gründen ist und zur steuerlichen Abwicklung ein Steuerberatungsbüro beauftragt werden muss.

Das Coaching Energiekommunen unterstützt Dörfer und Kommunen bis 10.000 Einwohner, die sich bilanziell mit mindestens 100% erneuerbaren Strom oder 50% seines Wärmebedarfs erneuerbar versorgen möchten. Die LEKA MV Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V bietet hier über den Teamleiter der Energie-Sparzentrale Informationsgespräche über die technischen und finanziellen Voraussetzungen an, die auch in einer Sitzung des Finanz- und/oder Bauausschusses erfolgen können. Ferner informiert auch die untere Rechtsaufsichtsbehörde über grundsätzliche Fakten, die hierbei zu beachten sind.

 

Auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen entlang von Bahn- und Autobahnstrecken wird angesprochen. Hier liegt ein neuer Antrag vor, der in der nächsten Sitzung unter der VO/4/281/2020 behandelt wird. Diese Errichtungen werden grundsätzlich durch die Gemeindevertretung befürwortet, nur scheiterte in der Vergangenheit die Umsetzung, da die Flächen größtenteils verpachtet sind und die Pachtablösungen nicht umsetzbar waren.

 

In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass bis zum Ende des Jahres eine Aufstellung sämtlicher gemeindlicher Grundstücke nebst Pachtdaten durch FB IV erarbeitet und vorgelegt wird. So wird ein Überblick über noch verfügbare Grundstücke und über die Konditionen der bereits verpachteten Grundstücke gegeben.

 

Herr Thiel hinterfragt, ob die Feuerwehren Mittel zur Werbung neuer Kameraden im Haushalt eingeplant haben. Hier kam die Information, dass derartige Werbekampagnen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Der „Tag der offenen Tür“, der durch die Ortswehren durchgeführt und organisiert wird, bietet letztlich mehr die Möglichkeit zur Darstellung und Vorführung der Aufgaben und Abläufe. Hieraus resultieren die Anmeldungen neuer Kameraden.

Herr Charigault erhebt das Wort und berichtet über die Veranstaltungen. Es wäre von Vorteil, wenn diese durch Zuschüsse unterstützt werden um Preise/Gewinne für die Veranstaltungen zu erwerben.

 

Herr Geppert hinterfragt, ob es für Kommunen auch Finanzberater zur Erarbeitung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bzw. -konzepten gibt. Hierzu erhielt Herr Geppert die Information, dass die Erarbeitung dieser Maßnahmen seitens des Finanzausschusses, der Verwaltung und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt.

 

Zur weiteren Haushaltsplanung wird abschließend besprochen, dass die Einstellung der Gesamtkosten für die Erstellung der Feuerwehrgerätehäuser Palingen und Schattin ohne Berücksichtigung von Fördermitteln erfolgen soll, so dass ein Baubeginn nach Vorlage aller Voraussetzungen sofort gewährleistet ist. Fördermittel sollen natürlich beantragt werden, würden bestenfalls bei Gewährung die Baukosten teilweise kompensieren, dürfen aber nicht „abgewartet“ werden. Durch die jahrelange Verschiebung des Baubeginns aufgrund der fehlenden Fördermittelzusage, erfolgten sehr hohe Preissteigerungen, die die Fördersummen teilweise übersteigen. Insofern sind diese Maßnahmen nunmehr ohne Fördermittel zu planen.

 

Der Finanzausschuss wird am 10.11.2020 die erste Haushaltsberatung durchführen. Die Endberatung erfolgt am 08.12.2020, so dass der Beschluss zur Haushaltssatzung 2021 spätestens im Januar 2021 durch die Gemeindevertretung beschlossen werden kann.

Die Fachbereiche sind diesbezüglich zu informieren.