13.10.2020 - 5.1 Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über den Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Herr Arnold erläutert den Sachverhalt.

Herr Bürger erläutert umfangreich ergänzend den Sachverhalt.

Eine Diskussion zu den möglichen Wohnflächen der einzelnen Grundstücke erfolgt.

 

Es werden zwei Beschlussergänzungen mit der Bitte um Aufnahme in die II. baugestalterische Festsetzung festgelegt.

Beschlussergänzung:

In der II. baugestalterischen Festsetzung wird der gesamte Punkt 3. „Für den Bereich der Gemeinbedarfsfläche wird festgesetzt“ gestrichen.

Es ist eine zusätzliche Festsetzung einer maximalen Wohnfläche in die II. baugestalterischen Festsetzung aufzunehmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss Lüdersdorf empfiehlt der Gemeindevertretung Lüdersdorf, die in der Beschlussergänzung (siehe oben) aufgeführten Änderungen in der II. baugestalterischen Festsetzung mit aufzunehmen.

1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Lüdersdorf und die Begründung werden durch die Gemeindevertretung gebilligt und für die weitere Verfahrensführung entsprechend Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben. Diese Unterlagen sind einschließlich vorliegender Untersuchungen zum Baugrund und Immissionsschutz für den geplanten Neubau der Freiwilligen Feuerwehr nach § 3 Abs. 2 BauGB, unter Beachtung der Bekanntmachungsvorschriften nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB, öffentlich auszulegen.

2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind, entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB, über die öffentliche Auslegung zu informieren und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen aufzufordern.

3. Der Beschluss ist ortsüblich entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf sowie der Bekanntmachungsvorschrift nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB bekannt zu machen.

4. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 BauGB durchgeführt. Die getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes unterscheiden sich nicht vom Zulässigkeitsmaßstab der umgebenden Bebauung. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes). Mit der Planung wird kein Vorhaben begründet, welches der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht M-V unterliegt. Es kann damit aufgrund des Verweises auf § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Darauf ist in der Bekanntmachung des Beschlusses hinzuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Gegenstimmen

Enthaltung/en

6

0

0

Herr Ober ist befangen und stimmt nicht ab.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Öffentlichkeitsbeteiligung ist bekannt gemacht. TÖB-Beteiligung läuft derzeit.

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Anlagen zur Vorlage